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Unter der Nutzfläche, die oft durch die Abkürzung NF gekennzeichnet ist, versteht man den Teil einer Gebäudegrundfläche, der gemäß der jeweils genehmigten Zweckbestimmung genutzt wird. Es gibt verschiedene Arten von Nutzflächen.

Welche hier unterschieden werden, wird in der seit 2005 gültigen Norm DIN 277 geregelt.

Unterscheidung verschiedener Nutzflächen

In der DIN 277 ist eine Aufteilung der Nutzfläche in sieben unterschiedliche Kategorien zu finden. Diese Kategorisierung wurde entsprechend der jeweiligen Funktionen der Nutzflächen vorgenommen.

Diese Funktionen sind:

Unterscheidung zwischen Wohnfläche, Grundfläche und Nutzfläche

Um zu verdeutlichen, wie die Wohnflächenverordnung bzw. die DIN 277 die einzelnen Flächen einordnet, kann ein Einfamilienhaus als Beispiel dienen:

In der Wohnflächenverordnung ist geregelt, welche Grundflächen im Haus zur Wohnfläche, Verkehrsfläche und Nutzungsfläche zu zählen sind. Darüber hinaus legt DIN 277 fest, dass z. B. ein Vorratsraum im Keller zur Nutzungsfläche zählt, ebenso gehören die Küche, der Hauswirtschaftsraum, das Wohn- und Esszimmer sowie das Gäste-WC jeweils gleichzeitig zur Wohn- und Nutzfläche. Auch der nicht ausgebaute Dachboden zählt zu dieser Art der Fläche.

Man sollte bei Wohnungsangeboten immer genau hinsehen, nach welcher Methode die Flächen berechnet werden. Wird die Berechnung nach DIN 277 durchgeführt, sind z. B. Balkone, Terrassen, Loggien und Dachgärten separat als Nutzflächen auszuweisen, als auch die Grundflächen unter Dachschrägen, sobald sie maximal 1,5 m groß sind.

Da die Wohnfläche ein fester Bestandteil der Nutzflächen eines Gebäudes ist, sollten Kauf- oder Mietinteressenten stets auf die Verteilung von Nutz- und Wohnfläche achten.

  • Dies ist z. B. für die Berechnung der Miete von Bedeutung, da hier die Wohnfläche zugrundegelegt wird und manche Nutzflächen nur teilweise eingerechnet werden dürfen.
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Die Nutzfläche als Teil der Bruttogrundfläche

Beim Bau einer Immobilie wird die sogenannte Nettogrundfläche aufgeteilt in die Nutzungsfläche, die Verkehrsfläche (z. B. Fluchtwege, Treppen, Hauseingänge) sowie die technische Funktionsfläche (z. B. Räume für Lüftungs-, Heizungs- und Klimaanlagen). Diese Unterscheidung ist vor allem wichtig, wenn Räume des Gebäudes sowohl Wohnzwecken als auch als Geschäftsräume dienen sollen, beispielsweise als Arztpraxis oder Büro.

Experten gehen davon aus, dass die Nutzflächen eines Einfamilienhauses mit einer Bruttogrundfläche von 320 Quadratmetern zwischen 70 und 75 Prozent der Bruttogesamtfläche beträgt. Der Rest besteht meist aus Verkehrsflächen.

Welche Flächen gehören in einer Wohnanlage zur Nutzfläche?

Befindet sich die gemietete oder gekaufte Wohnung innerhalb einer größeren Wohnanlage, so gibt es bestimmte Flächen, die nicht zur Nutzungsfläche zählen, da sie gemeinschaftlich genutzt werden können.

Dazu zählen Fahrrad- und Waschkeller, Garagen sowie Stellplätze. Befinden sich Geschäftsräume auf dem Gelände der Wohnanlage, so zählen sämtliche Räume im Gebäude, welche dem Geschäftszweck unterliegen und entsprechend genutzt werden, zur Nutzfläche.


Quellen und Einzelnachweise

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche »