Viele, die ein Haus bauen, entscheiden sich heute für Erdgas als Energiequelle für ihr Eigenheim und lassen einen Gasanschluss installieren.
In diesem Fall sollte allerdings vorher eruiert werden, ob ein entsprechender Gasanbieter in der Umgebung vorhanden ist. Denn nur dann kann man Erdgas in den eigenen vier Wänden verwenden, um zu heizen, zu kochen und Warmwasser zu bereiten.
Inhaltsverzeichnis:
Gasanbieter wechseln
Eine besondere Situation tritt ein, wenn man ein Haus bauen will, einen Gasversorger auswählt und zu einem späteren Zeitpunkt den Gasanbieter wechseln möchte, weil der bisherige Versorger seine Preise erhöht. Viele Anbieter arbeiten mit langfristigen Vertragslaufzeiten, trotzdem hat der Gesetzgeber geregelt, dass der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter heute ganz einfach ist. Man muss lediglich folgende Dinge tun:
- Preise der verschiedenen Gasanbieter miteinander vergleichen
- Wahl des neuen Anbieters
- Wechsel zum neuen Gasanbieter (dies funktioniert inzwischen online)
- Viele Kunden machen sich Sorgen, dass es bei einem solchen Wechsel zu einer Unterbrechung der Gasversorgung kommt. Dies kann allerdings aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht geschehen, denn dem Kunden steht auch im Falle eines Wechsels einen lückenlose Versorgung zu.
Gasanbieter Vergleich lohnt sich
Dem Wechsel zu einem neuen Gasanbieter sollte immer ein Vergleich der einzelnen Versorger vorausgehen.
Gasanbieter kündigen
Wer zu einem anderen Gasanbieter gehen möchte, der muss heute in vielen Fällen nicht einmal mehr selbst kündigen. Inzwischen gehört es nämlich zum Kundenservice vieler Anbieter dazu, die Formalitäten der Kündigung für den neuen Kunden zu übernehmen. Dazu muss man dem neuen Gaslieferanten nur folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- persönliche Daten
- Name des bisherigen Gasanbieters
- Startdatum für die Versorgung
- Kundennummer beim bisherigen Anbieter
- Zählernummer und dazugehöriger Zählerstand
Um sicherzustellen, dass sich der geplante Wechsel, der gemäß dem dem Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften maximal drei Wochen dauern darf, nicht aufgrund von geltenden Kündigungsfristen verzögert, sollte er frühzeitig in die Wege geleitet werden. Der Kunde hat übrigens ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, wenn der alte Gasanbieter seine Preise erhöht. In solchen Fällen fällt die Kündigungsfrist weg und man darf sofort wechseln.
Quellen
Klein, Christopher: Geld sparen und clever reich werden: Geld sparen im Alltag »
Warg, Florian: Der Grundversorger zwischen Wettbewerb und Gemeinwohl »