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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, der kann sich alleine auf die Suche nach Interessenten machen oder einen Immobilienmakler beauftragen. Hier muss man unterscheiden, ob dem Makler ein qualifizierter oder ein einfacher Alleinauftrag erteilt wird.

Beim einfachen Alleinauftrag hat der Auftraggeber ein Mitwirkungsrecht bei der Suche nach Käufern.

Einfacher Alleinauftrag - was ist damit gemeint?

Ein einfacher Alleinauftrag bedeutet für Auftraggeber und Makler, dass beide nach geeigneten Interessenten suchen und bei Bedarf einen Vertrag aushandeln dürfen. Folgende Szenarien sind bei solchen Alleinaufträgen möglich:

Da ein einfacher Alleinauftrag meist zur Folge hat, dass sich der Makler aufgrund der geringen Aussichten auf den Erhalt der Provision nicht mit all seiner Kraft um einen Käufer bemüht, greifen die meisten auf den qualifizierten Alleinauftrag zurück, bei dem nur der Makler das Recht hat, mit potenziellen Kunden zu verhandeln.

Welche Vorteile hat ein einfacher Alleinauftrag für den Auftraggeber?

Ein einfacher Alleinauftrag hat vor allem große Vorteile für den Auftraggeber, denn er erlaubt ihm, selbst nach Käufern für seine Immobilie zu suchen.

Wird er selbst tätig und verkauft sein Eigentum ohne den Immobilienmakler einzubinden, hat dieser das Nachsehen, da er in solchen Fällen keine Provision erhält. Diese fällt gemäß deutscher Gesetzgebung nur dann an, wenn der Makler ein Immobiliengeschäft erfolgreich beendet.

  • Für den Immobilienmakler ist ein einfacher Alleinauftrag nur dann von Vorteil, wenn es ihm vor dem bisherigen Eigentümer gelingt, dessen Immobilie erfolgreich zu veräußern.

Prinzipiell kann ein Makler natürlich viele solcher einfachen Alleinaufträge annehmen und dann einfach abwarten, bis sich zufällig ein Interessent meldet. Allerdings sinken mit der Reduzierung seines Engagements die Chancen, wirklich eine Provision zu erhalten.


Quellen

Blankenstein, Alexander C.: Praxiswissen für Immobilienmakler: Rechtsgrundlagen, Provisionssicherung, Vertragsgestaltung »