Die Instandhaltungsrücklage ist auch unter den Bezeichnungen Rücklage, Reparaturfonds, Instandhaltungsrückstellung oder Erneuerungsfonds bekannt.
Man versteht darunter das Ansparen finanzieller Mittel, um eine möglichst langfristige Erhaltung einer Immobilie zu gewährleisten. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
- Die Instandhaltungsrücklage wird meist durch die Peter'sche Formel errechnet. Bei mehreren Eigentümern ist die Rücklage anteilig zu zahlen und in der Regel wird sie von einem Verwalter überwacht und eingesetzt.
Die gesetzlichen Vorschriften zu der Instandhaltungsrücklage werden im § 21 Abs. 5 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Berechnung der Instandhaltungsrücklage
Die Berechnung der Instandhaltungsrücklage nach der Peterschen Formel.
- Instandhaltungsrücklage= (Herstellungskosten x 1,5) / 80 Jahre
Instandhaltungsrücklage Online Rechner
Warum gibt es die Instandhaltungsrücklage?
Die Intention hinter dieser Instandhaltungsrücklage ist das Ansparen einer ausreichend großen Geldsumme, die es dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft ermöglicht, zukünftig notwendige Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten zeitnah durchführen zu lassen und fällige Modernisierungsarbeiten am Eigentum finanzieren zu können.
Außerdem möchte der Gesetzgeber durch die Instandhaltungsrücklage sicherstellen, dass die finanzielle Belastung gleichmäßig verteilt ist, falls eine Immobilie mehrere Eigentümer hat. Selbstverständlich werden die zu zahlenden Beträge anteilig fällig, d. h. je nach Größe der Beteiligung am Eigentum.
Jemand, der in einem Gebäude drei Wohnungen besitzt, zahlt natürlich mehr als derjenige, dem nur eine Wohnung gehört. Über die genaue Verteilung der Instandhaltungsrücklage kann die Gemeinschaftsordnung Auskunft geben. Als Verteilungsschlüssel wird meistens die Größe der Wohnungen bzw. die Quadratmeterzahl verwendet.
- Bei einer großen Zahl von Eigentümern wird meist ein Verwalter bestellt, der über die korrekte Verwendung der Instandhaltungsrücklage wacht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm verwaltete Geld der Eigentümergemeinschaft strikt von seinem Vermögen getrennt bleibt. So stellt er sicher, dass die Instandhaltungsrücklage im Falle einer Insolvenz nicht mit in die Insolvenzmasse fließt.
Die Instandhaltungsrücklage sowie alle anderen Gelder einer Eigentümergruppe sollten auf Konten verwaltet werden, die auf den Namen der Gemeinschaft laufen.
Die Vorteile der Instandhaltungsrücklage für den Eigentümer
Eine solche Rücklage ist grundsätzlich sinnvoll, denn es können immer unerwartete Schäden auftreten, die in Stand gesetzt werden müssen. Als Eigentümer erst in der konkreten Situation überlegen zu müssen, wie solche Arbeiten finanziert werden, ist nicht praktikabel.
Deshalb ist es besser, frühzeitig Geld anzusparen. So umgeht man plötzlich auftretende Finanzierungssorgen für plötzlich zu leistende Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten.
Die Vorteile der Instandhaltungsrücklage:
- Der jährliche Betrag ist relativ gering.
- Bei mehreren Eigentümern trägt man die finanzielle Last nicht alleine.
- Über die Jahre sammelt sich eine große Instandhaltungsrücklage an.
- Notwendige Arbeiten können zügig bezahlt werden.
- Später zur Eigentümergemeinschaft stoßende Eigentümer kommen für die Zeit vor ihrem Eintritt nicht auf.
Quellen
Blankenstein, Alexander C.: Lexikon Wohnungseigentum »
Brückner, Michael / Lücke, Franz: Immobilienkauf »
von Hauff, Michael / Musielack, Hanno: Das große Verwalter-Handbuch - inkl. Arbeitshilfen online »