Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Das Wohnungseigentumsgesetz wurde im Jahre 1951 eingeführt und soll Eigentümern von Wohnimmobilien Rechtssicherheit verschaffen. Bis dahin gab es keine rechtsverbindliche Definition für die Eingrenzung von Wohneigentum. Bei einer Novelle des Gesetzes wurde den jeweiligen Eigentümern einer Wohnanlage ein Teilrecht zugesprochen.

Dies hat zur Folge, dass ihnen mittels des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auch Rechte und Pflichten übertragen werden können. Sie dürfen nun beispielsweise:

Wie kann Wohneigentum definiert werden?

Grundsätzlich kann man Wohneigentum anhand verschiedener Eigentumsmerkmale definieren. Diese insgesamt drei Merkmale werden in der Regel folgendermaßen beschrieben:

Sondereigentumwird im Grundbuch eingetragen und beinhaltet alle Räumlichkeiten der eigenen Wohnung.
Miteigentumsanteilbezieht sich auf das Gemeinschaftseigentum. Der Miteigentumsanteil wird von dem Käufer erworben, wenn er den Kauf einer Eigentumswohnung tätigt. Dadurch erwirbt er immer auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Mieteigentum.
Mitgliedschaftsrecht an der Eigentümergemeinschaftverleiht dem Käufer das Recht, auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen.

Grundsätzliche Regelungen durch das Wohnungseigentumsgesetz

Das WEG hat einzelne Eigentumsverhältnisse an Wohnungseigentum geregelt.

So wird in Paragraph 3 WEG festgeschrieben, dass einem Miteigentümer durch einen Vertrag ein Miteigentum am Grundstück durch das sogenannte Sondereigentum übertragen werden kann.

Außerdem kann laut Paragraph 8 des WEG das Wohnungseigentum in seiner Gesamtheit durch die Aufteilung des Gesamtgrundstücks errechnet werden.

Dies wird in der Teilungserklärung festgehalten, durch die dann das jeweilige Sondereigentum definiert wird.

Die letzte Änderung des WEG (Wonungseigentumsgesetz) wurde 2014 durchgeführt. Es ist in vier Einzelabschnitte gegliedert, die das Wohneigentum als solches bzw. das Sondereigentum (1. Teil) sowie das Dauerwohnrecht (2. Teil) definieren.

Verfahrensvorschriften bezüglich verschiedener Zuständigkeiten, Kostenerstattungen und Klagen werden in einem weiteren Abschnitt (3. Teil) behandelt. Hinzu kommen Ergänzungen zum Wohnungseigentumsgesetz, die ebenfalls in einem eigenen Abschnitt (4. Teil) aufgeführt sind.

Ratenkredit
schnell & einfach geschützte Daten

Welche Rechte und Pflichten beinhaltet das Wohnungseigentumsgesetz?

Wer Wohneigentum erwirbt, der übernimmt damit laut der Paragrafen 2 bis 29 Wohnungseigentumsgsetz nicht nur Rechte, sondern auch einige Pflichten. Zu diesen gehören beispielsweise die Sorge dafür, dass das Gemeinschaftseigentum instand gehalten und bei Bedarf erneuert, renoviert oder erweitert wird. Solche Maßnahmen müssen durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden.

Zudem hat der Eigentümer die Pflicht, die Rechte der anderen Miteigentümer zu achten und dafür zu sorgen, dass diese Rechte nicht verletzt werden. Als Teil der Eigentümergemeinschaft hat er auch mit dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums rechtlich korrekt verläuft. Jeder Miteigentümer kann über sein erworbenes Sondereigentum frei verfügen.

  • Er darf laut Wohnungseigentumsgesetz seine Wohnung beispielsweise vermieten, verpachten und auch verkaufen, wobei er selbst vollkommen eigenständig die Höhe der Miete oder Pacht bzw. den Kaufpreis festlegen kann.

Professionelle Verwaltung von Wohneigentum wird empfohlen

Vor allem bei großen Wohnanlagen mit entsprechendem Verwaltungsaufwand empfehlen Experten eine professionelle Verwaltung. So lassen sich am ehesten alle Vorgaben aus dem Wohnungseigentumsgesetz einhalten und Streitigkeiten mit Mietern oder Miteigentümern ganz verhindern oder wenigstens minimieren.


Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbaucherschutz: Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht »
Westermann, Harry / Gursky, Karl-Heinz / Eickmann, Dieter: Sachenrecht: ein Lehrbuch »
Blankenstein, Alexander C.: Lexikon Wohnungseigentum »