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Als Staffelgeschoss wird von Bauexperten die meist oberste Etage eines Gebäudes bezeichnet, die im Gegensatz zu den unter ihr befindlichen Außenwänden zurückgesetzt ist. Dadurch hat diese Etage im Vergleich zu den darunterlegenden Geschossen eine geringere Grundfläche, bietet allerdings auch Platz für großzügige Außenbereiche.

Besitzt ein Gebäude ein Staffelgeschoss, wird es meist mit einem Flachdach versehen. Ein Staffelgeschoss wird von Immobilienmaklern sehr gerne als Penthouse angeboten, da es sich in der obersten Etage eines Gebäudes befindet, meist eine hochwertige Ausstattung besitzt und zudem eine erstklassige Aussicht bietet.

Staffelgeschoss und Vollgeschoss

Ein Staffelgeschoss zeichnet sich hauptsächlich durch die geringere Grundfläche sowie den entstehenden Außenbereich aus, der als Terrasse oder Balkon genutzt werden kann. Wie viel Wohnfläche auf diese Weise geschaffen wird, hängt vor allem von der Gesamtgrundfläche des Gebäudes ab. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich geringfügig, wenn es um die Definition für ein Vollgeschoss geht.

Grundsätzlich muss ein solchen Vollgeschoss aber folgende Kriterien erfüllen:

  • das Geschoss muss durchschnittlich mindestens 1,20 m bis 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragen
  • ein Vollgeschoss muss bei mindestens 3/4 seiner Grundfläche (bei geneigtem Dach) oder bei 2/3 seiner Grundfläche (bei vorhandenem Staffelgeschoss) eine Höhe von 2,30 m aufweisen

Die Höhe wird dabei gemessen von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Schnittkante der außenliegenden Dachhaut. Durch die zurückspringenden Staffelgeschosse wird erreicht, dass die Straße nach oben hin optisch aufgeweitet wird.

  • Obwohl die Grundfläche und damit auch die Wohnfläche bei einem solchen Geschoss kleiner ausfällt, als bei einem Vollgeschoss, liegt der Kaufpreis bzw. die Miete höher. Ursache hierfür ist, dass solche Staffelgeschosse auch als Penthouses bekannt sind, was den Preis steigen lässt.

Staffelgeschoss nachträglich errichten

In der modernen Architektur ist das Staffelgeschoss eine beliebte Bauform, da sich durch die Zurücksetzung der Raum für eine umlaufende Terrasse bzw. für einen großzügigen Balkon ergibt. Wenn es die Statik eines Gebäudes erlaubt, kann ein Staffelgeschoss mit entsprechendem Grundriss auch nachträglich auf ein Gebäude aufgesetzt werden. Meist muss dann das ursprünglich geneigte Dach einem Flachdach weichen, damit das Geschoss ausreichend Platz hat.

Wer ein Staffelgeschoss errichten möchte (eventuell auch erst nachträglich), der sollte unbedingt einen Statiker und einen Architekten hinzuziehen. Sie kennen sich mit den Vorgaben der Landesbauordnungen aus und wissen, welche baulichen Möglichkeiten es gibt und was nicht genehmigungsfähig ist.

Staffelgeschoss im Einfamilienhaus

Falls der Bau eines Einfamilienhauses geplant ist, sollte man überlegen, ob man nicht gleich ein zurückgesetztes Geschoss mit einplant. Auf diese Weise kann man später, wenn die Kinder erwachsen sind und die Wohnfläche im Erdgeschoss zu groß geworden ist, in das Staffelgeschoss ziehen und den Kindern das untere Vollgeschoss überlassen bzw. dieses vermieten.

Inzwischen gibt es sogar schon Fertighäuser, die mit einem Staffelgeschoss ausgestattet sind. Den besonderen Reiz dieses Konzeptes schaffen die umlaufende Dachterrasse bzw. der Balkon, die aufgrund des Grundrisses entstehen. Ein solches Einfamilienhaus kann einschließlich eines aufgesetzten Staffelgeschosses mehrere Stockwerke umfassen.


Quellen

Schulz, Joachim: Architektur der Bauschäden: Schadensursache - Gutachterliche Einstufung - Beseitigung - Vorbeugung - Lösungsdetails »