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Die wichtigsten Fakten

  • Genossenschaften bauen, vermarkten, vermieten, verwalten und bewirtschaften eigene Wohnimmobilien.
  • In der Bundesrepublik existieren mehr als 2000 Baugenossenschaften (Stand Ende 2013).
  • Sie stellen bei mehr als 3 Millionen Mitgliedern deutlich über 2 Millionen Wohnungen zur Verfügung.
  • Sie müssen den Gleichbehandlungsgrundsatz auf ihre Mitglieder anwenden.

Was sind Wohnungsbaugenossenschaften und welche Ziele verfolgen sie?

Baugenossenschaften sind zwar unterschiedlich organisierte Institutionen, gleichen sich allerdings in dem Anspruch, Wohnraum zu schaffen bzw. zur Verfügung zu stellen, der auch für finanzschwächere Personen oder Familien erschwinglich ist. Der soziale Aspekt steht im Vordergrund.

Die meisten deutschen Genossenschaften, unter anderem auch die in Stuttgart, wurden am Ende des 19. Jahrhunderts gegründet. Wohnungsbaugenossenschaften arbeiten nicht nur nach dem Förderungsprinzip. Weitere Grundsätze sind die Selbsthilfe, die Selbstverwaltung, die Selbstverantwortung sowie der Identitätsgrundsatz. Das bedeutet, dass man als Miteigentümer immer auch Kapitalgeber und Geschäftspartner ist.

  • Bei Wohnungsbaugenossenschaften muss man, anders als bei Wohnungsbaugesellschaften, Mitglied sein sowie Genossenschaftsanteile erwerben, um an Wohnraum zu gelangen.

Mitglied werden bei Wohnungsbaugenossenschaften

Es gibt bei den verschiedenen Wohnungsgenossenschaften große Unterschiede, die für einen Mieter wichtig sein können. Bevor man einen Mietvertrag bei einer Wohnungsbaugenossenschaft unterschreibt, sollte man Informationen einholen, ob sie guten Service bietet und als kompetenter Ansprechpartner geeignet ist.

Früher gab es verschiedene Formen von Genossenschaften für Wohnungen:

Sie vermieten ihren Wohnraum preisgünstig an ihre Mitglieder und verfolgen dabei nicht das Ziel, ihr Kapital zu vermehren. Gewinne werden in den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz oder in neu zu errichtenden Wohnraum investiert. Dabei werden sie fast immer von den Kommunen unterstützt, da frei finanzierte Grundstücke für sie nicht erschwinglich sind.

Vor- und Nachteile von Wohnungsbaugenossenschaften

Der Vorteil bei großen Wohnungsbaugenossenschaften kann darin liegen, dass eine große Institution der Vertragspartner für das Mietverhältnis ist. Außerdem können die Wohnungsbaugenossenschaften eine Vielzahl von Wohnungen relativ günstig für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen.

Der größte Nachteil von Wohnungsbaugenossenschaften liegt wohl in der Mitgliedschaft und dem Kauf von Anteilen. Wer sich eine solche Mitgliedschaft und den Kauf von Genossenschaftsanteilen nicht leisten kann, bekommt keine Chance auf günstigen Wohnraum.

Die wichtigsten Fragen zu Wohnungsbaugenossenschaften

Wer über eine Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung anmieten möchte, der bekommt es mit einer großen und komplexen Institution zu tun. Es tauchen ganz automatisch Fragen auf, die sich der Mietinteressent in der Regel nicht selbst beantworten kann.

Die wichtigsten sind hier zusammengefasst.

Die Antwort lautet Ja. Sie müssen Mitglied sein und auch Anteile an der Genossenschaft erwerben, um Wohnraum zu erhalten.

Nachdem Sie Mitglied geworden sind und Anteile erworben haben, können Sie sich auf eine Warteliste für interessante Wohnungen setzen lassen.

Die notwendige Mitgliedschaft in der Genossenschaft sowie der Erwerb von Anteilen sind die größten Unterschiede zwischen diesen beiden Institutionen. Die Wohnungsbaugenossenschaften vermieten ihre Wohnungen selbst. Im Gegensatz dazu überlassen vor allem die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften dem zuständigen Wohnungsamt die Vermietung ihrer Wohnungen.


Quelle

Jenkis, Helmut Walter / Engelhardt, Werner Wilhelm / Thiemeyer, Theo: Gesellschaft, Wirtschaft, Wohnungswirtschaft »
Geschichte und Potenzial der Selbsthilfe: Die Wohnungsbaugenossenschaften »
Mwathi, Stephan: Die Wohnungsbaugenossenschaft als Teil der Bauwirtschaft im Wandel der Zeit am Beispiel der Baugenossenschaft Biberach e.G. »
Frank / Wachter: Immobilienrecht in Europa: Zivil- und steuerrechtliche Aspekte des Erwerbs , der Veräußerung und der Vererbung von Immobilien »