Die wichtigsten Fakten
- Es gibt 15 Wohnungsbaugenossenschaften in der Landeshauptstadt.
- Sie wurden zwischen 1893 und 1948 gegründet.
- Sie sind alle aus schwierigen Situationen heraus entstanden (Wohnungsnot nach Kriegen, Wirtschaftskrise).
- Die Genossenschaften leisten Selbsthilfe und fühlen sich dem sozialen Aspekt verpflichtet.
- Ihre Grundpfeiler sind Selbsthilfe, Selbstbestimmung sowie Selbstverwaltung.
- Nur Mitglieder, die Anteile an der Genossenschaft erworben haben, können den Service in Anspruch nehmen.
Wohnungsbaugenossenschaften Stuttgart - Mitgliedschaft und Service
Wer die Mitgliedschaft in einer der Baugenossenschaften anstrebt, kann vorher die Aufnahmebedingungen sowie die Services und Wohnungsangebote der einzelnen Genossenschaften miteinander vergleichen. So findet man am ehesten geeigneten Wohnraum.
Die folgenden Wohnungsbaugenossenschaften Stuttgart (sie sind im Stadtgebiet und in der Umgebung tätig) stehen für einen Vergleich zur Verfügung:
- Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG
- Baugenossenschaft Bad Cannstatt eG
- Baugenossenschaft Feuerbach-Weilimdorf eG
- Baugenossenschaft Friedenau der Straßenbahner eG
- Baugenossenschaft Gartenstadt Luginsland eG
- Baugenossenschaft Münster a.N. eG
- Baugenossenschaft Neues Heim eG
- Baugenossenschaft Zuffenhausen eG
- Bauvereinigung Vaihingen a.F. und Umgebung eG
- FLÜWO Bauen Wohnen eG
- GWF Wohnungsgenossenschaft eG
- Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG
- Landesbaugenossenschaft der Finanzbeamten eG
- VdK Baugenossenschaft Baden-Württemberg eG
- Vereinigte Filderbaugenossenschaft eG
Alle haben als Rechtsform die eingetragene Genossenschaft (eG) gewählt. In einer Genossenschaft gibt es als Organe den Vorstand, einen Aufsichtsrat sowie eine Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung.
Sie zählen zu den juristischen Personen. Eine Genossenschaft ist eine Institution der Selbsthilfe, die sich selbst verwaltet und selbstbestimmt handelt. Jedes Mitglied hat in der Genossenschaft eine Stimme, da die Mitglieder durch den Erwerb von Anteilen Miteigentümer und daher mitverantwortlich und haftbar sind.
Wer Mitglied in einer der Wohnungsbaugenossenschaften werden möchte, muss einen Beitrittsantrag einreichen, der dann meist vom Vorstand geprüft und genehmigt wird.
In manchen Genossenschaften fungiert auch der Mietvertrag für eine Wohnung als Beitrittserklärung, mit der sich der Mieter zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen verpflichtet. Abhängig von der Genossenschaft, sind mindestens 10 Anteile zu kaufen. Manche der Baugenossenschaften begrenzen die Maximalzahl auf 100 Anteile.
Besonderes Charakteristikum dieser Institutionen ist es, dass jedes Mitglied nur in der Höhe der erworbenen Anteile haftbar gemacht werden kann. Dies ist auch bei den Genossenschaften der Landeshauptstadt entsprechend geregelt.
Ziele der Wohnungsbaugenossenschaften Stuttgart
Die Stadt galt schon immer als beliebte und lebenswerte Metropole. Das hat sich auch in den Mietpreisen für Wohnraum in Stuttgart niedergeschlagen.
Die Baugenossenschaften wollten jeweils ein Gegengewicht setzen und haben es sich zur Aufgabe gemacht, auch finanziell schlechter gestellten Einzelpersonen oder Familien zu günstigem Wohnraum zu verhelfen. Manche der Genossenschaften hatten zunächst eine bestimmte Klientel im Blick, was sich noch aus den offiziellen Namen herleiten lässt.
- So weisen beispielsweise die Baugenossenschaft Friedenau der Straßenbahner eG oder die Landesbaugenossenschaft der Finanzbeamten eG auf die ursprüngliche Zielgruppe hin.
Das vorrangige Ziel aller Wohnungsbaugenossenschaften Stuttgart ist es, die Belange (kulturell und sozial) ihrer Mitglieder zu fördern. Vor allem dafür wird das Kapital verwendet, nicht zur Vermögensvermehrung. Dennoch ist es auch Ziel, wirtschaftlich zu agieren.
Häufig gestellte Fragen zu Wohnungsbaugenossenschaften Stuttgart
Die Wohnungsbaugenossenschaften könnte man mit einem Verein vergleichen. Sie möchten ihren Mitglieder guten Service bieten und stellen hauptsächlich geeigneten Wohnraum zur Verfügung. Dieser wird von der Genossenschaft gebaut, vermietet und selbst verwaltet.
Das ist von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich. Bei den Wohnungsbaugenossenschaften müssen Sie normalerweise mindestens 10 Anteile erwerben. Meist ist von der Genossenschaft auch vorgegeben, wie viele Anteile Sie maximal kaufen dürfen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den einzelnen Wohnungsbaugenossenschaften.
Quellen
Jenkis, Helmut Walter / Engelhardt, Werner Wilhelm / Thiemeyer, Theo: Gesellschaft, Wirtschaft, Wohnungswirtschaft »
Eberl, Immo: Flucht, Vertreibung, Eingliederung: Baden-Württemberg als neue Heimat : Begleitband zur Ausstellung »
Stojan, Janet: Entwicklung eines Marketingkonzeptes für eine Wohnungsgenossenschaft »