Wer in Deutschland eine Versicherung oder einen Bausparvertrag abschließt, der vertraut darauf, dass er durch die beteiligten Vermittler eine umfassende und vor allem korrekte Beratung erhält. Zudem erwartet ein Versicherungsnehmer, dass ihm die Vermittler auch nach dem Vertragsabschluss bei offenen Fragen möglichst zügig und mit Fachkenntnis zur Seite stehen.
Aus diesen Gründen ist es für die Versicherten, aber auch für den Ruf der Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen existenziell, dass ausschließlich zuverlässige Außendienstmitarbeiter und Vermittler zum Einsatz kommen.
Um dies sicherzustellen, wurde im Jahre 1948 die AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.) als Selbsthilfeorganisation für die Versicherungs- und Bausparkassenbranche gegründet.
Inhaltsverzeichnis:
AVAD - Aufgaben und Funktionen
Die Hauptaufgabe der AVAD besteht darin, sicherzustellen, dass nur Personen als Vermittler oder Außendienstmitarbeiter beschäftigt werden, die als zuverlässig und vertrauenswürdig eingestuft werden können.
Zu den Aufgaben der Auskunftsstelle gehört es darüber hinaus, zu verhindern, dass bereits früher als unzuverlässig eingestufte Personen, ein weiteres Mal die Gelegenheit bekommen, den Ruf der Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft zu beschädigen und durch ihr Handeln zu diskreditieren.
Die AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.) hat also folgende Funktionen bzw. Aufgaben:
- Entgegennahme von Meldungen über das Ende von Beschäftigungsverhältnissen
- Sammeln von Daten über Negativmerkmale von Maklern (z. B. Veruntreuungen, Salden, besondere Beendigungsgründe)
- Herausgabe von Informationen bezüglich vorhandener Negativmerkmale an Mitgliedsgesellschaften
- Zusendung einer Selbstauskunft an Vermittler und Makler nach entsprechendem Antrag
- Alle Aufgaben der AVAD dienen letztlich nicht nur dem Schutz des Ansehens der Versicherungs- und Bausparkassenbranche, sondern vor allem dem Schutz der Verbraucher. Durch die Arbeit der AVAD wird sichergestellt, dass potenzielle Versicherte die bestmögliche Beratung erhalten.
AVAD - Auskunft und Selbstauskunft
Um effizient arbeiten zu können, ist die AVAD darauf angewiesen, dass ihre Mitglieder zu jedem neuen oder beendeten Beschäftigungsverhältnis mit einem Vermittler oder Makler eine entsprechende Anfrage zu Negativmerkmalen bzw. eine Tätigkeitsmeldung an die Auskunftsstelle senden. Alle gesammelten Daten unterliegen einem strengen Datenschutz und werden als streng vertraulich gekennzeichnet und behandelt.
Ab dem Ende des Monats, in dem eine Meldung erfolgt ist, werden die Meldedaten für drei Jahre gespeichert.
Was beinhaltet ein Eintrag bei der AVAD?
Im Rahmen eines solchen Eintrages wird von der AVAD gespeichert, ab wann und in welcher Funktion die gemeldete Person für das Unternehmen tätig ist. Auch werden negative Merkmale des Maklers oder Vermittlers eingetragen, also außerordentliche Kündigungsgründe, nachgewiesene Veruntreuungen oder auffällige Salden. Den Mitgliedern ist es allerdings untersagt, reine Verdachtsfälle zu melden, nicht korrektes Verhalten muss nachweisbar sein.
Vollkommen Außenstehenden ohne beruflichen Bezug zur AVAD ist der Zugang zu den dort gesammelten und gespeicherten Daten verwehrt. Sie dienen ausschließlich internen Zwecken und helfen dabei, sogenannte "schwarze Schafe" von der Tätigkeit als Makler (Vermittler) oder Außendienstmitarbeiter fernzuhalten. Wer sich für die Dienstleistungen verschiedener Anbieter aus dieser Branche interessiert, kann mithilfe von Vergleichsportalen und Kundenbewertungen herausfinden, wie zuverlässig ein Unternehmen arbeitet.
Quellen
Ende, Raimond: Vertriebsrecht: §§ 84 - 92c HGB. Handelsvertriebsrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht »