Der Begriff Baufreies Land (manchmal wird auch die Bezeichnung baureifes Land verwendet) wird in der deutschen Gesetzgebung genutzt.
Darunter ist laut § 5 Abs. I Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ein Baugrundstück zu verstehen, bei dem alle Flächen gemäß öffentlich-rechtlicher Vorschriften sowie tatsächlich vorliegender Gegebenheiten als bebaubar eingestuft wurden.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Voraussetzungen gibt es für Baufreies Land?
Solches Land lässt sich normalerweise an bestimmten Faktoren erkennen, die gegeben sein müssen, damit das entsprechende Grundstück als zu bebauendes Land gilt. Dazu gehört etwa, dass:
- die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung vorliegen
- das Grundstück von der jeweiligen Gemeinde als Bauland vorgesehen ist
- der Grad der Erschließung eine Bebauung zulässt
- Ob ein Grundstück als zu bebauendes Land gilt, lässt sich auch bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erfragen. Da die Gemeinde für die Einordnung solcher Baugrundstücke verantwortlich ist, kann sie die entsprechenden Informationen weitergeben.
Wo findet man baufreies Land?
In Städten und auch in ländlichen Regionen findet sich derartiges Land an vorläufig oder endgültig ausgebauten Straßen. Die Flächen sind meist bereits in einzelne Parzellen untergliedert. Zum baufreien Land zählen aber auch Bebauungslücken sowie Grundbesitz, der städtebautechnisch aufgeschlossen wurde. Ein solcher Grund darf nur geringe oder gar keine Bebauung zeigen.
Ausschreibungen für baufreies Land
Die Gemeinden sind daran interessiert, in ihrem Besitz befindliches baufreies Land zu veräußern, um ihre städtebaulichen Vorhaben zu verwirklichen oder unschöne Lücken in der Bebauung zu schließen. Aus diesem Grund findet man auf den Websites der Gemeinden regelmäßig Ausschreibungen für baufreies Land.
Fast immer müssen sich Interessenten zunächst mithilfe einer Beraubung um solche Grundstücke bemühen. Die Gemeinde entscheidet dann, wer den Zuschlag für ein baufreies Land erhält und darauf bauen darf. Diese Form von Bauland darf nicht verwechselt werden mit anderen Formen von Bauland oder forst- und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bauerwartungs- oder Rohbauland beschreiben Grundstücke, bei denen es noch keine offizielle Genehmigung zur Bebauung gibt. Es handelt sich quasi um Vorstufen für baufreies Land.
Quellen
Metzger, Bernhard: Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken »