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Jeder Bauherr hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verantwortete Baustelle so gestaltet ist, dass sie die Sicherheit eines jeden gewährleistet und ihn vor Verletzungen schützt.

Normalerweise genügt eine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die dann als Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bezeichnet wird, um eventuelle Schäden zu decken.

Meist wird allerdings aufgrund der hohen Bausumme eine Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.

Wann die Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte bereits abgeschlossen werden, sobald der Bauherr das zu bebauende Grundstück erworben hat. Grund hierfür ist die Tatsache, dass selbst von einem leeren Grundstück Gefahren ausgehen können. Ein immer wieder auftauchendes Szenario sind auf dem Grund befindliche Bäume. Kinder könnten diese als Ort zum Spielen nutzen und sich beim Klettern verletzen.

Da die klassischen Haftpflichtversicherungen bei einer bestimmten Höhe der Bausumme gedeckelt sind, kann es notwendig sein, auf die Bauherrenhaftpflichtversicherung zurückzugreifen, da sie auch bei höheren Bausummen abgeschlossen werden kann.

Im Regelfall delegiert der Bauherr die Verantwortung an einen Bauunternehmer und bei großen Projekten mit mehreren Handwerksunternehmen an einen Architekten oder Ingenieur. Diese Delegation befreit ihn aber nicht vollends von seiner Verantwortung, da er weiterhin die oberste Kontrollinstanz für sein Bauprojekt bleibt.

Schon aus diesem Grund lohnt sich der Abschluss einer solchen Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Was wird mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?

Die möglichen Szenarien für einen Schadensfall gemäß der Bauherrenhaftpflichtversicherung umfassen viele verschiedene Situationen, die sich auf Baustellen fast täglich ereignen. Dazu gehören die folgenden Ereignisse:

Prinzipiell kann der Leistungsumfang einer Bauherrenhaftpflichtversicherung in die drei Bereiche Verkehrssicherheit der Baustelle, Auswahlpflicht bezüglich der Handwerker oder des Bauleiters und Überwachungspflicht des Bauherrn eingeteilt werden.

Die Kosten für die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als entscheidende Faktoren für die Berechnung des Versicherungsbeitrages werden neben der Bausumme auch die Deckungssumme, der Versicherungsumfang (Leistungen), die Vertragslaufzeit sowie die Selbstbeteiligung (falls gefordert) herangezogen.

Die Versicherungsprämie hängt aber vor allem von der Bausumme ab. Zu Beginn gibt der Bauherr die zu erwartende Höhe an, die letztlich zu zahlende Prämie wird dann nach Abschluss der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen Bausumme ermittelt.

  • Jede Versicherungsgesellschaft legt ihre eigenen Konditionen fest. Allgemein wird geraten, mit einem Promille der Bausumme als Versicherungsprämie zu rechnen. Bei 310.000 Euro wären dies beispielsweise 310 Euro.

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Vorteile der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Zunächst einmal werden entsprechende Ansprüche an den Bauherren von der Versicherung erstattet. Allerdings prüft sie jeden Anspruch auf seine Rechtmäßigkeit, da diese oft nicht gegeben ist. Daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil der Bauherrenhaftpflichtversicherung, denn die Versicherungsgesellschaft setzt auch vor Gericht das Recht des Bauherren durch. Somit kann man sie durchaus auch als Rechtsschutzversicherung ansehen.

  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist aber lediglich in passiver Form eine Rechtsschutzversicherung, da sie nur bei einer Verletzung der Rechte des Bauherren bezüglich der Versicherungsleistungen vor Gericht aktiv wird.

Auch steuerlich bringt die Versicherung Vorteile, denn der Bauherr kann sie in seiner Steuererklärung als sogenannte Sonderausgaben angeben und geltend machen.


Quellen

Bund der Versicherten: Leitfaden Versicherungen: Richtig versichern und dabei sparen »
Schmoll, Fritz: Basiswissen Immobilienwirtschaft »
Schulze, Eike / Stein, Anette: Immobilien- und Baufinanzierung »
Perk, Thomas: Sach- und Vermögensversicherungen leicht gemacht: Ein Handbuch für Verkäufer im Innen- und Außendienst »