Unter der Courtage bei Immobiliengeschäften versteht man die Bezahlung des Immobilienmaklers nach verrichteter Arbeit. Die Höhe der Provision hängt vor allem davon ab, ob die Immobilie verkauft oder vermietet wird.
Der Makler erhält die Courtage nur, wenn es zu einem rechtssicheren Abschluss kommt.
Mit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass derjenige die Makler-Provision zahlen muss, der ihn beauftragt hat.
Rechtsgrundlage ist hier das "Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler", das auch kurz als Maklergesetz (MaklerG) bezeichnet wird.
Courtage bei Anmietung
Bei der Anmietung beziehungsweise Vermietung einer privaten Immobilie (also eines Hauses oder einer Wohnung) gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass derjenige die Provision des Maklers zahlt, der ihn engagiert hat.
Damit will der Gesetzgeber die Mieter stärker schützen, die bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Courtage zahlen mussten, obwohl sie den Makler gar nicht beauftragt hatten.
Nur wenn der Mieter selbst einen Makler mit der Suche nach passendem Wohnraum beauftragt, muss er als Auftraggeber selbstverständlich die Provision für diesen zahlen. In diesem Fall ist der Vermieter die unbeteiligte Partei. Auch die Höhe der zu zahlenden Courtage ist auf einen maximalen Betrag festgelegt.
- Wer über einen Makler eine Wohnung an- oder vermietet, der braucht nach geltendem Recht lediglich eine Provision von maximal 2 Nettokaltmieten an den Makler zahlen. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer.
Eine Sonderregelung gibt es für die Anmietung von Gewerbeimmobilien. Hier blieb die bisherige Regelung bestehen, die besagt, dass der Mieter die Courtage zahlen muss, obwohl der Auftrag an den Makler vom Vermieter stammt.
Die Courtage beim Immobilienerwerb
Für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie (Haus oder Wohnung) greift das Bestellerprinzip nicht, es gelten andere Regeln, als bei der An- oder Vermietung. In solchen Fällen muss die Courtage, je nach Situation, vom Verkäufer oder Käufer gezahlt werden.
Folgende Situationen sind hier, abhängig vom jeweiligen Bundesland, möglich:
- Käufer muss die Makler-Courtage zahlen (z. B. in Bremen, Berlin oder Hamburg)
- Verkäufer und Käufer zahlen die Courtage zu je 50 Prozent (z. B. in Sachsen, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen)
Bezüglich der Höhe einer Provision beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie existieren keine gesetzlichen Regelungen. Sie kann also prinzipiell frei verhandelt werden. Dennoch werden sehr häufig zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises als Maklercourtage berechnet. Zu zahlen ist der Betrag unmittelbar nach Abschluss des Immobiliengeschäftes.
Wie hoch ist die Courtage?
Die Höhe der Courtage hängt vor allem von der Art des Immobiliengeschäftes ab. Durch die Deckelung der Provision bei Vermietungen auf maximal 2 Nettokaltmieten lässt sich in diesem Bereich nur gut verdienen, wenn der Makler möglichst viele Wohnungen oder Häuser vermietet.
Demgegenüber kann die Courtage für den Verkauf einer Immobilie wesentlich höher ausfallen. Vor allem im Luxussegment wird schnell eine fünf- oder gar sechsstellige Summe bei der Provision fällig.
Nimmt man an, ein Haus soll für 2,5 Millionen Euro den Eigentümer wechseln und der Makler verlangt eine Courtage in Höhe von 4 Prozent des Verkaufspreises, dann erwarten ihn mit dem erfolgreichen Abschluss etwa 100.000 Euro.
Quellen
Maklergesetz (MaklerG) »
Biallo, Horst: Hilfe! Ich kaufe eine Immobilie: Alles über Finanzierung, Tilgung und Steuern »
Sammet, Steffi / Schwartz, Stefan: Immobilienkauf für Dummies »