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Der Energiepass, auch als Energieausweis bezeichnet, gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie und ist vom Gesetzgeber für jedes Gebäude vorgeschrieben. Mit dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis gibt es zwei Versionen des Energiepasses.

Der Pass spielt bei der Vergabe von Immobilienkrediten eine wichtige Rolle. Soll eine Wohnimmobilie verkauft werden, kann ein nicht einwandfreier Pass zu erheblichen Strafen führen.

Deshalb möchten viele Kreditgeber den Pass sehen und nutzen ihn dementsprechend als ein Kriterium für ihre Entscheidung.

Die Entstehung des Energiepass

In Zeiten des Klimawandels möchte die Bundesregierung größtmögliche Einsparungen beim CO2-Ausstoss erreichen, um die Ziele internationaler Klimaabkommen zu erreichen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen.

Da ein großer Teil der Schadstoffemissionen auch durch unsachgemäß bzw. nicht energieeffizient errichtetes Wohneigentum entsteht, musste ein Weg gefunden werden, wie auch Eigentümer von Immobilien einen Beitrag leisten können.

Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber der Energiepass entwickelt. Mit ihm ist es möglich, zu bewerten, wie hoch der Energieverbrauch einer Immobilie ist.

Zwei Arten des Energiepasses

In der Bundesrepublik Deutschland werden alle Vorgaben bezüglich des Energiepasses in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Der Energiepass kann in zwei unterschiedlichen Varianten erstellt werden:

Der Verbrauchsausweis ist die einfache Variante. Als Basis einer Verbrauchsermittlung wird die Betriebskostenberechnung verwendet.

Anhand der dort aufgelisteten Kosten erfolgt eine Analyse der Verbrauchssituationsentwicklung über die letzten 36 Monate hinweg. Allerdings führt dieses Verfahren mitunter zu Schwankungen, da das Verbrauchsverhalten der Bewohner natürlich einen wichtigen Einflussfaktor darstellen kann.

Aussagekräftiger ist der Bedarfsausweis. Für die Erstellung sind für den Experten vor allem die bauliche Situation von Interesse. Durch die Analyse bestimmter Parameter (z. B. Dämmung, Heizanlage, Lüftung) kann er so genannte Verbrauchskennzahlen berechnen. Diese Kennzahlen helfen dann dabei, den voraussichtlichen Energiebedarf zu ermitteln.

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Der Energiepass als Nachweis bei Darlehen

Da immer mehr Menschen verantwortlich mit dem Klima umgehen möchten, spielt der Energiepass inzwischen nicht nur beim Abschluss von Mietverträgen, bei dem er vorzulegen ist, eine Rolle. Wenn heute ein Haus den Besitzer wechseln soll, ist der bisherige Eigentümer verpflichtet, potentiellen Käufern den Energiepass vorzulegen, wenn diese ihn sehen möchten.

Wer den Verkauf oder die Neuvermietung einer Wohnimmobilie plant, ohne einen vollständigen und zulässigen Pass zum Nachweis der Energieeffizienz zu besitzen, der kann mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Daher ist es sinnvoll, sich einen solchen Energiepass durch einen Experten erstellen zu lassen.

Der Energiepass hat auch für Kreditgeber eine immer größere Bedeutung. Banken möchten immer häufiger vor dem Vertragsabschluss über eine Baufinanzierung oder ein Hypothekendarlehen Einblick in den Pass haben. Um eine Förderung der KfW zu erhalten, muss der Antragsteller einen entsprechenden Nachweis über den Energieverbrauch vorlegen.

  • Bei der KfW hängt diese Pflicht wohl damit zusammen, dass diese Institution einen ihrer Förderschwerpunkte auf den Bau möglichst energieeffizienter Immobilien gelegt hat und solche Bauvorhaben besonders unterstützt.

Quellen

Frank / Wachter: Immobilienrecht in Europa: Zivil- und steuerrechtliche Aspekte des Erwerbs, der Veräußerung und der Vererbung von Immobilien »
Boos, Evelyn / Priermeier, Thomas: Gewinnchance Klimawandel: Investitionsmöglichkeiten und Anlagestrategien »