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Unter einem Wirtschaftsplan für eine Immobilie ist ein Ausblick auf die voraussichtliche Höhe des sogenannten Hausgeldes im jeweils folgenden Wirtschaftsjahr zu verstehen.

Dieser Plan wird in der Regel vom Hausverwalter erstellt, der von der Eigentümergemeinschaft beauftragt worden ist.

Wirtschaftsplan für eine Eigentumswohnung

Für den Wirtschaftsplan, der vor allem für eine Eigentumswohnung wichtig ist, sind zwei Begriffe von großer Bedeutung, nämlich die folgenden:

Um diese beiden Aufgaben zu erledigen, nimmt der Hausverwalter jedes Jahr eine Gesamtabrechnung sowie Einzelabrechnungen für die Eigentümer vor. Aus diesen Be- bzw. Abrechnungen ergeben sich für die Immobilieneigentümer dann jeweils Rückzahlungen oder Nachzahlungen.

Was gehört alles in den Wirtschaftsplan?

Ein solcher Plan bezieht sich stets auf das kommende Wirtschaftsjahr, hat verschiedene Teile und muss gemäß § 28 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) folgende Inhalte aufweisen:

Weitere, sehr wichtige Kostenbestandteile im Wirtschaftsplanes sind die insgesamt 17 Kostenarten, welche in der Betriebskostenverordnung (BetrVK) beschrieben sind. Dazu zählen Verwaltungskosten, Kosten für Instandsetzung oder Instandhaltung sowie Beiträge im Rahmen der erwähnten Instandhaltungsrückstellung.

Formal muss jeder Wirtschaftsplan nach den geltenden Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung erstellt sein. Er muss vor allem übersichtlich strukturiert und klar verständlich sein.

  • Die sogenannte Instandhaltungsrückstellung im Wirtschaftsplan wird mit dem Hausgeld gezahlt. Sie dient dazu, die Kosten für größere Maßnahmen zu decken (z. B. für eine Fassadensanierung oder den Austausch der Heizungsanlage). Die finanziellen Mittel werden durch die Rückstellung über einen längeren Zeitraum hinweg angespart.

Muster für einen Wirtschaftsplan

Wer noch nie einen Wirtschaftsplan erstellt hat oder sich vergewissern möchte, dass der von seinem Hausverwalter erstellte Wirtschaftsplan korrekt ist, der kann sich im Internet solche Pläne anschauen und downloaden. Es gibt eine ganze Reihe von Mustern und sogar ausführbaren Vorlagen, die zum Teil sogar kostenlos erhältlich sind.

Der Wirtschaftsplan und das Hausgeld

Wer eine Wohnimmobilie erwirbt, der wird Teil einer Eigentümergemeinschaft, die gemeinsam dafür Sorge tragen muss, dass die Immobilie instandgehalten und verwaltet wird. Zu diesem Zweck entrichten die Eigentümer keine Miete, sondern das sogenannte Hausgeld. Dieses taucht im Wirtschaftsplan auf und wird für alle Kosten verwendet, die im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Verwaltung sowie der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums entstehen.

Konkret deckt das Hausgeld folgende Kosten:

  • Hausmeisterkosten
  • Stromkosten
  • Kosten für Telekommunikation (z.B. Internet)
  • Heizkosten
  • Aufwendungen für Abfallbeseitigung
  • Kosten für Gebäudeversicherungen
  • Aufwendungen für Kontoführung
  • Wartungskosten für Fahrstühle
  • Kosten für Hausreinigung

Das Hausgeld stellt eine monatlich zu entrichtende Vorauszahlung der einzelnen Eigentümer dar. Seine Höhe wird durch den von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Wirtschaftsplan bestimmt. Prinzipiell ist die Höhe des Hausgeldes von Faktoren wie Lage Baujahr, Größe oder Ausstattung der Immobilie abhängig.

Für die Jahre 2015 und 2016 wurde errechnet, dass das durchschnittliche Hausgeld pro Monat und qm etwa 3,50 Euro betrug. Die tatsächliche Höhe des Hausgeldes kann aber von diesem reinen Erfahrungswert sehr stark abweichen.


Quellen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 28 »
Betriebskostenverordnung (BetrVK) »
Lindhoff, Henning: Wohnungseigentum 2017: Ihr Recht als Immobilien-Investor »