Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Der Begriff bezugsfertig ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Bezugsfertigkeit beschreibt, dass die grundlegenden Bauarbeiten eines Gebäudes bzw. einer Wohnung insofern abgeschlossen sind, dass es den Bewohnern zugemutet werden kann. Das heißt, dass keine Gefährdung für die Sicherheit oder keine maßgeblichen Einschränkungen für das alltägliche Leben in den Räumlichkeiten entstehen dürfen.

Wer einen Hausbau plant oder eine Wohnung in einem Neubau bezieht, der sollte bei den Vertragsvereinbarungen genau darauf achten, welche Kriterien für die Bezugsfertigkeit festgelegt wurden.

Ratenkredit
schnell & einfach geschützte Daten

Was bedeutet bezugsfertig?

Laut Immobilienexperten ist eine Immobilie dann als bezugsfertig zu bezeichnen, wenn sie entsprechend ihrer Funktion genutzt werden kann. Das bedeutet bei einem Haus oder einer Wohnung, dass alle grundlegenden Arbeiten abgeschlossen sind, sodass das alltägliche Leben darin nicht eingeschränkt wird. Kleinere Einschränkungen, wie beispielsweise unvollendete Malerarbeiten, sind vertretbar.

  • Unsere Checkliste zur Bezugsfertigkeit zeigt Ihnen, auf welche Bereiche Sie in Ihrem Vertrag unbedingt achten sollten, damit Ihre zukünftige Wohnung oder Ihr Haus bei Ihrem Einzug bewohnbar und sicher ist.

 

Hingegen können Treppenhäuser oder Treppen ohne Geländer als sicherheitsgefährdend eingestuft werden, sodass eine Bezugsfertigkeit nicht gegeben wäre.

Bezugsfertigkeit im Vertrag

Da der Begriff der Bezugsfertigkeit verschieden ausgelegt werden kann und nicht eindeutig definiert ist, muss man am besten selbst im Bau- oder Mietvertrag darauf achten, dass alle Maßnahmen festgehalten sind, die die Immobilie nach Meinung des Mieters oder Bauherren bezugsfertig machen. Dazu sollte ein genauer Zeitpunkt bestimmt werden, bis zu welchem die Immobilie bezugsfertig sein muss.

  • Die genauen Kriterien und der Zeitpunkt für die Bezugsfertigkeit sollten vertraglich geregelt werden.

Nur wenn sämtliche Arbeiten im Innenbereich nicht so erledigt wurden, wie sie im Vertrag stehen, kann man im Falle von Streitigkeiten vor Gericht bestehen. Denn es gilt, dass der Bauunternehmer nur Tätigkeiten erledigen muss, die vertraglich festgehalten wurden.

Bezugsfertigkeit überprüfen

Ist der Tag der Abnahme für die Immobilie gekommen, sollte der Bauherr bei der obligatorischen Begehung mithilfe des Vertragswerkes genau prüfen, ob das Haus oder die Wohnung auch wirklich bezugsfertig ist. Im Idealfall geht er jeden Raum ab und schaut nach, ob die im Vertrag stehenden Punkte tatsächlich erfüllt werden.

Wird die Immobilie als nicht bezugsfertig angesehen, kann der Bauherr für die Verzögerung vom Bauunternehmer eine Entschädigung (z. B. für anfallende Mietkosten oder für Nutzungsausfall) verlangen, falls ihm kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Unterschied bezugsfertig und schlüsselfertig

"Bezugsfertig" und "schlüsselfertig" werden im Alltag häufig synonym verwendet, doch die Begriffe haben eine sehr unterschiedliche Bedeutung. Als bezugsfertig gilt eine Immobilie, wenn diese tatsächlich direkt bewohnbar ist. Da der Begriff schlüsselfertig nicht rechtlich definiert ist, muss im Bauvertrag unbedingt darauf geachtet werden, welche Bereiche im Innenausbau tatsächlich fertiggestellt werden.

  • Ein Gebäude ist bewohnbar, wenn es als bezugsfertig eingestuft wird. Ein schlüsselfertiges Haus kann dagegen in ganz unterschiedlichen Fertigstellungsgraden übergeben werden, sodass es gut möglich ist, dass noch einige grundlegende Bauarbeiten notwendig sind, um dort tatsächlich einziehen zu können.

Im Extremfall kann es sich bei einer schlüsselfertigen Immobilie um einen Rohbau mit Dach, Fenstern und Türen handeln, sodass noch wichtige Anschlüsse oder Bodenbeläge errichtet werden müssen.


Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesgerichtshof: BGH Urteil vom 20. Februar 2014 · Az. VII ZR 172/13 »
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Bewertungsgesetz»