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Unter einer Bodenrichtwertkarte versteht man eine grafische Darstellung von bestimmten Regionen, in welcher die Bodenrichtwerte für Grundstücke eingetragen sind. Die Karte ist zu unterscheiden von der Bodenrichtwerttabelle. Diese enthält die Richtwerte ausschließlich in tabellarischer Form.

Der Bodenrichtwert ist der Preis, den man pro Quadratmeter Grund in einer bestimmten Region zahlen muss. Solche Karten werden von sogenannten Gutachterausschüssen alle zwei Jahre für eine Region erstellt. Insgesamt gibt es über 1300 dieser Ausschüsse.

Die Rechtsgrundlage für den Bodenrichtwert ist § 196 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Wann benötigt man eine Bodenrichtwertkarte?

Wenn man ein Grundstück erwerben oder verkaufen möchte, ist es wichtig, den Wert zu kennen. Denn dadurch kann man abschätzen, was man vermutlich für ein Grundstück zahlen muss beziehungsweise was man beim Verkauf dafür bekommt.

Auch für die Bebauung eines Grundstückes kann eine solche Bodenrichtwertkarte nützlich sein. Aus einer topografischen Bodenrichtwertkarte ist beispielsweise die Beschaffenheit der Landschaft ersichtlich, sodass der Bauherr erkennen kann, ob sein Bauprojekt auf einem Hügel oder in abschüssigem Gelände oder auf ebenem Grund geplant werden muss.

Des Weiteren ist der Blick in die Bodenrichtwertkarte sinnvoll, um anfallende Steuern zu ermitteln. Beim Kauf oder Verkauf werden Grundsteuern fällig. Wie hoch diese ausfallen, hängt nicht zuletzt vom Bodenrichtwert ab.

Wie liest man eine Bodenrichtwertkarte?

Es gibt drei verschiedene Varianten bei der Bodenrichtwertkarte, die unterschiedliche Auskünfte geben können. Prinzipiell ist eine Karte in einzelne Zonen aufgeteilt.

Jede Zone ist das Ergebnis verschiedener, ermittelter Bodenwerte und stellt sozusagen eine Zusammenfassung mehrerer Bodenrichtwerte dar. Der abzulesende Wert ist ein kumulierter Wert, der aus den Verkaufspreisen im jeweiligen Zeitraum von zwei Jahren in der entsprechenden Zone errechnet wurde.

Diese Ergebnisse werden dann in den drei Kartenvarianten eingetragen:

  • Regionalkarte (Darstellung von Gemeinden und Regionen in einer Landkarte, mit den jeweils errechneten Bodenrichtwerten)
  • Stadtplan (Eintragung der Bodenrichtwerte im Stadtplan, die gezeigten Flächen sind oft nicht identisch mit dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan der jeweiligen Stadt)
  • Topografische Karte (sie entspricht der Regionalkarte, zeigt aber zusätzlich eine Darstellung der Landschaftsbeschaffenheit, also Berge, Täler, Hügel)
  • Wenn man Einsicht in die Bodenrichtwertkarte nehmen möchte, muss man wissen, welche Karte einem die wichtigsten Informationen liefern kann. Hier kommt es vor allem auf die Lage des zu kaufenden oder zu verkaufenden Grundstücks an. Die in den Karten angegebenen Bodenrichtwerte sind nie Einzelwerte von ganz speziellen Grundstücken, sondern immer zusammengefasste Werte auf der Basis vieler Grundstücksverkäufe in der entsprechenden Zone oder Region.

Wo ist die Bodenrichtwertkarte einzusehen?

Eine Bodenrichtwertkarte kann über die Website des jeweils zuständigen Bundeslandes eingesehen werden. Die meisten Bundesländer nutzen dafür BORIS, ein spezielles Bodenrichtwertinformationssystem. Durch die Möglichkeit, die Karten auf den Internetpräsenzen der Länder einzusehen, soll deutlich werden, dass es sich um offizielle Daten handelt.

Möchte man die Karten in Schriftform haben, kann man beim zuständigen Vermessungsamt oder Bauamt einen Antrag stellen und erhält gegen eine Gebühr die gewünschte Bodenrichtwertkarte zugesandt.


Quellen

Baugesetzbuch (BauGB) § 196 »
Metzger, Bernhard: Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken »