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Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die aufgrund von Naturkatastrophen entstehen. Je häufiger eine Naturgewalt auftritt, desto teurer die Versicherungsbeiträge.

Bei dieser Versicherung besteht die Möglichkeit einer Kombination mit anderen Versicherungen. Die Beitragshöhe hängt auch von der ZÜRS-Zone (Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen) ab.

Die Versicherungsbedingungen (was ist wann versichert und was nicht) sind dabei häufig sehr komplex.

Elementarschadenversicherung - Definition und was sie abdeckt

Mit einer Elementarschadenversicherung können Eigentümer von Wohneigentum (Haus, Wohnung) Schäden absichern, die in üblichen Versicherungspolicen nicht enthalten sind. Eine Elementarschadenversicherung deckt, im Gegensatz zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung, Elementarschäden folgende Ereignisse ab:

  • Erdbeben
  • Unwetter (Orkan)
  • Überschwemmungen
  • Rückstau
  • Lawinen
  • Erdrutsche
  • Schneedruck
  • Erdabsenkungen
  • Vulkanausbrüche (in Deutschland eher selten)

Wessen Wohneigentum in besonders gefährdeten Gebieten liegt, muss mit deutlich teureren Versicherungsbeiträgen rechnen. Diese berechnen sich nach der Wahrscheinlichkeit der jeweiligen Naturgewalt sowie nach der Lage in den eingeteilten Gefahrenzonen. Für Hochwasser existieren beispielsweise 4 Zonen.

Leider sind Eigentümer, deren Immobilie direkt am Wasser liegt, deutlich im Nachteil. Sie erhalten aufgrund der hohen Gefährdung durch die ZÜRS-Zone 4 ihrer Immobilie nur sehr selten eine solche Versicherung.

Die Vor- und Nachteile der Elementarschadenversicherung

Diese Form der Versicherung hat den Vorteil, dass sie auch hohe Schadenssummen abdeckt und so den Eigentümer vor dem finanziellen Ruin schützt. Deshalb sollte man schon beim Kauf einer Immobilie überlegen, eine solche Versicherung abzuschließen. Sonst war der Baukredit oder das Darlehen schnell umsonst, sollten die eigenen vier Wände von solch einer Katastrophe heimgesucht werden.

Beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist aber Vorsicht geboten, denn nicht alle Ereignisse sind von der Versicherung gedeckt, auch wenn dies auf den ersten Blick so scheint. Beispielsweise gilt das Eindringen von Regenwasser in eine Tiefgarage nicht als Überschwemmung. Deshalb muss genau darauf geachtet werden, was durch die Versicherung abgedeckt ist und was nicht.

Auch Schäden, die durch eine Sturmflut oder durch eindringendes, aber nicht an die Oberfläche gelangendes Grundwasser entstehen, sind von einer solchen Versicherung nicht gedeckt.

  • Ein Schaden durch Wasser-Rückstau wird nur erstattet, wenn die Immobilie über eine funktionsfähige Rückstau-Klappe verfügt. Auch werden nicht ausnahmslos alle Gebäudeformen versichert. So sind Ferienhäuser und Gartenhäuschen prinzipiell nicht versicherungsfähig.

Die Versicherungen bestimmen meist vollkommen autark die Bedingungen der Versicherung und bauen zahlreiche Hürden ein, über die der Versicherungsnehmer allzu oft stolpert. Gerade bei Kombinationsversicherungen sollten die Bedingungen deshalb genau gelesen werden.

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Wie sinnvoll ist die Elementarschadenversicherung?

Ob Wohneigentum, das man sich mit vielen Anstrengungen und durch einen oft teuren Baukredit oder ein Darlehen schwer erarbeitet hat, durch eine Elementarschadenversicherung zusätzlich abgesichert werden muss, liegt in der Entscheidung des Eigentümers. Abhängig vom Standort der Immobilie und der Häufigkeit von dort auftretenden Naturkatastrophen, kann eine solche Versicherung sinnvoll sein.

Gerade in Zeiten des Klimawandels, der eine Verstärkung von Unwettern und Überschwemmungen zur Folge hat, sollten alle Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die eigenen vier Wände gegen schwere Schäden absichern.


Quellen

Grammenos, Georg: Die Elementarschadenversicherung: Grundlagen und Praxis »
Hedderich, Katharina Sophie: Pflichtversicherung »
Pusch, Judith: Die Relevanz des Klimawandels für die Versicherungswirtschaft »
Bortenlänger, Christine / Wickel, Horst Peter: Finanzielle Vorsorge für Dummies »
Dietz, Horst / Fischer, Sven / Gierschek, Christian: Wohngebäudeversicherung: Kommentar »