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Wichtige Fakten zu den Erschließungskosten

Zusammensetzung der Erschließungskosten

Bei der Erschließung geht es darum, vorbereitende Arbeiten zu leisten, durch die die Nutzung eines Grundstückes möglich wird. Man spricht hier von technischer und verkehrsmäßiger Erschließung.

Erschließungskosten fallen unter anderem an für:

Die Erschließungskosten setzen sich also aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen.

Wonach richtet sich die Höhe der Erschließungskosten?

Wie hoch die Erschließungskosten sind, die ein Eigentümer zahlen und beispielsweise durch einen Hauskredit oder ein Darlehen mitfinanzieren muss, ist abhängig von unterschiedlichen Kriterien:

Die Erschließungskosten reduzieren sich zum Teil deutlich, wenn das Grundstück in einem Neubaugebiet mit kurzen Wegen liegt, wo bereits sämtliche Zu- und Ableitungen bis an die Grundstücksgrenze gelegt wurden.

  • Wer ein Grundstück erwirbt und dafür eine Baufinanzierung aufnehmen musste, ist froh über jede finanzielle Entlastung. Entstehende Erschließungskosten lassen sich zu einem guten Teil von der Steuer absetzen, egal ob die dafür notwendigen Baumaßnahmen auf dem eigenen Grundstück oder auf öffentlichem Grund durchgeführt wurden. Es spielt auch keine Rolle, ob man die Immobilie selbst bewohnt oder sie vermietet.
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Grad der Erschließung ermitteln und Erschließungskosten berechnen

Erschließungskosten müssen entweder an eine Kommune bzw. Gemeinde gezahlt werden oder aber an einen Versorgungsträger.

Wichtig: Sie können auch noch beim Kauf einer Immobilie bzw. eines Grundstückes entstehen. In diesem Fall wurden zwar in der Regel einige der notwendigen Arbeiten bereits erledigt und auch abgerechnet, allerdings fehlen noch einzelne Erschließungstätigkeiten. Diese sind dann vom neuen Eigentümer zu begleichen.

Deshalb sollte vor Vertragsabschluss kontrolliert werden, ob sämtliche zur Erschließung gehörenden Tätigkeiten bereits abgeschlossen und von der Kommune ordnungsgemäß und ganz abgerechnet wurden.

Diese Informationen erhält man durch das Makler-Exposé (wobei dieses nicht immer alle Informationen enthält) oder auf Nachfrage bei der Kommune. Dort erfährt man zwar nicht die Höhe der Erschließungskosten, kann aber zumindest in Erfahrung bringen, ob die Erschließung vollständig ist.

Im Idealfall wurden die Kosten von früheren Eigentümern vollständig beglichen. Ist dies nicht der Fall, sollte man vor dem Kauf bei der zuständigen Behörde (Bauamt) nachfragen, wie hoch die Kosten für die Erschließung sein werden.

Außerdem sollte im Kaufvertrag eindeutig festgelegt werden, welcher Vertragspartner diese Kosten übernimmt. Eine Aufteilung ist nicht sinnvoll. Wie diese Kosten zwischen Kommune und Eigentümer verteilt sind, ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.


Quellen

Gesetze im Internet: Baugesetzbuch BauBG »