Wenn ein eigenes Heim gekauft wird, ist es mit dem Kauf alleine nicht getan. Die Bürokratie nimmt im Anschluss ihren Lauf und einige Behördengänge müssen in den Zeitplan aufgenommen werden.
Der Sinn der Behörden
Um ein Haus zu kaufen, reicht es nicht aus, eine Menge Kapital zu haben. Es müssen einige Dinge geregelt werden, besonders wenn das Eigenheim selbst gebaut wird.
Wird ein Grundstück erworben, muss der Kauf oder der Eigentümerwechsel eingetragen werden. Hierzu ist eine Vorstellung bei den Behörden von Nöten.
Wohin als Erstes?
Bevor ein Haus gebaut oder gekauft werden kann, ist eine Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde nötig. Es kann einige Zeit dauern, bevor die notwendigen Genehmigungen erteilt werden.
Aus diesem Grund sollte schon früh an diesen Schritt gedacht werden, damit keine Verzögerungen beim Baubeginn auftreten. Sind die notwendigen Genehmigungen vorhanden, steht dem Eigenheim nichts mehr im Wege.
Das Finanzamt ist eine der weiteren Anlaufstellen
Das Finanzamt muss von einem Bauvorhaben informiert werden. Es ist zuständig für die Berechnung der Grundsteuer, außerdem ist auch ein gewisser Betrag an das Amt zu zahlen.
Das Grundbuchamt muss vom Eigentümerwechsel informiert werden
Wechselt eine Immobilie seinen Besitzer oder wird ein neues Gebäude errichtet, ist das Grundbuchamt davon zu unterrichten. Im Grundbuch stehen alle Grundbesitzer mit ihren jeweiligen Häusern zur allgemeinen Verfügung.
Der Antrag auf die Eintragung oder die Änderung im Grundbuch muss nicht vom Eigentümer selbst vorgenommen werden. Die Anfrage muss von einem vereidigten Notar erfolgen.
Am Ende steht das Einwohnermeldeamt
Sind alle Arbeiten an der Immobilie abgeschlossen oder ist der Kaufvertrag unter Dach und Fach, kann der Umzug beginnen. Mit diesem werden allerdings weitere Behördengänge nötig.
An erster Stelle müssen alle Bewohner des neuen Heimes auf diese Adresse umgemeldet werden. Dies erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Welches Einwohnermeldeamt für den jeweiligen Bezirk zuständig ist, kann im Internet ermittelt oder über eine telefonische Auskunft erfragt werden.