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Das Übergabeprotokoll wird, wie es der Namen sagt, bei der Übergabe einer Immobilie vom Verkäufer an den Käufer, vom Vermieter an den Mieter beim Einzug oder beim Auszug erstellt.

Es protokolliert den Zustand jedes einzelnen Raumes bezüglich eventueller Schäden und hält die Zählerstände von Warmwasser und Strom fest.

Ein Übergabeprotokoll ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, kann aber bei späteren Rechtsstreitigkeiten sehr hilfreich sein.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wohnung
  2. Haus
  3. Muster

Übergabeprotokoll für eine Wohnung

Übergabeprotokoll

Wird ein solches Protokoll für eine Wohnung erstellt, was eigentlich immer geschehen sollte, so ist es sinnvoll, die wichtigsten Dinge darin festzuhalten. Dazu zählen:

Um ein detailliertes Protokoll anfertigen zu können, sollte die Übergabe im Idealfall bei Tageslicht stattfinden oder die Wohnung muss zumindest so beleuchtet sein, dass man eventuelle Mängel erkennen kann. Hat der Vermieter der Wohnung angekündigt, noch Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen, ist es sinnvoll, diese ebenfalls im Übergabeprotokoll zu nennen.

Zudem ist es gut, wenn die anwesenden Personen benannt werden, das Protokoll mit Datum und Uhrzeit versehen ist und von den Parteien unterschrieben wird.

  • Manchmal möchte eine der Parteien kein Übergabeprotokoll. In diesem Fall sollte die andere Seite trotzdem auf der Ausfertigung bestehen. Tut sie dies nicht, hat sie bei späteren Streitigkeiten keinen Nachweis über dann vielleicht beanstandete Mängel. Ebenfalls wäre es wichtig, dass die Wohnung im unmöblierten Zustand besichtigt wird, denn hinter Schränken oder Sofas verbergen sich gerne schlecht zu sehende Mängel.

Übergabeprotokoll für ein Haus

Beim Kauf eines Hauses und einem ausgemachten Übergabetermin für die Immobilie sollte immer der bisherige Eigentümer anwesend sein. Auch ein Vertreter des Bauunternehmens oder der Architekt (gilt für einen Neubau) ist ein wichtiger Teilnehmer. Gerade beim Kauf eines Neubaus gehören Baumängel in das Übergabeprotokoll.

Zudem ist darauf zu achten, dass man als Käufer vom Verkäufer sämtliche Dokumente erhält, die sich auf noch laufende Garantieleistungen beziehen. Nur mit vorhandenen Belegen oder sogenannten Garantiekarten lassen sich eventuelle Ansprüche durchsetzen.

Auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie sind, wie beim Übergabeprotokoll für eine Mietwohnung, alle Mängel (auch im zur Immobilie gehörigen Außenbereich) schriftlich festzuhalten, die Anzahl der Schlüssel zu notieren und die Zählerstände aufzuschreiben.

Muster für das Übergabeprotokoll

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Form eines Übergabeprotokolls. Man findet aber gute Muster für das Übergabeprotokoll, was die Mühe erspart, selbst eines zu entwerfen. Wichtig ist, dass es als Übergabeprotokoll betitelt ist, dass man es mit dem Datum, der Uhrzeit, den anwesenden Personen und ihren Unterschriften versehen kann.

Ansonsten kann es relativ frei gestaltet sein. Das Muster muss zudem die Möglichkeit bieten, die wichtigsten Angaben nachvollziehbar festzuhalten. Wie dies praktisch aussieht, wird nicht vorgeschrieben. Manche nutzen ein Übergabeprotokoll, auf dem man Dinge ankreuzen und Zahlen eintragen kann. Andere verwenden Protokollvorlagen, auf denen man mehr eintragen kann.


Quellen

Stroisch, Jörg: Streitfall Wohnungsübergabe - inkl. Arbeitshilfen online: Kündigung, Kaution, Schönheitsreparaturen »
Dupont Mercier, Pascal: Immobilien Wissen Kompakt »
Siepe, Werner: Meine Immobilie erfolgreich verkaufen: Das beste Ergebnis erzielen »