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Wer in eine Wohnung ein- oder auszieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde als Mieter an- oder abmelden. Dafür benötigt man eine spezielle Bescheinigung seines Wohnungsgebers.

Seit November 2015 sind Vermieter laut dem § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)verpflichtet, ein- oder ausziehenden Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen.

Sie wird auch als Vermieterbescheinigung oder Vermietermeldebescheinigung bezeichnet und dient dem Mieter als Nachweis darüber, dass er an einem bestimmten Ort wohnt beziehungsweise von dort weggezogen ist.

Wohnungsgeberbestätigung richtig ausfüllen

Eine derartige Bescheinigung kann formlos aufgesetzt werden, muss also nicht nach irgendwelchen Kriterien verfasst werden. Damit die Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung anerkennt, muss diese allerdings bestimmte Angaben enthalten.

Dazu zählen vor allem die folgenden:

  • Name und Anschrift des Vermieters/Wohnungsgebers
  • Namen der meldepflichtigen Personen laut Mietvertrag (z. B. auch Ehefrau, Kinder, Eltern oder sonstige)
  • Anschrift der betreffenden Mietwohnung
  • Datum des Einzuges/Auszuges

Mehr Angaben werden für eine solche Bestätigung nicht benötigt. Ziehen Familienangehörige oder Partner mit ein, die keine im Mietvertrag genannten Parteien sind, muss der Mieter ihnen eine entsprechende Bestätigung ausstellen, da er in diesem Fall als Wohnungsgeber eingestuft wird.

  • Beim Ausfüllen sollte der Wohnungsgeber/ Vermieter auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben achten. Stellt er die Wohnungsgeberbestätigun falsch oder unvollständig aus, kann dies ein Bußgeld von maximal 1.000 Euro nach sich ziehen. Wer einen Mieter mit einer Bestätigung nur zum Schein anmeldet, muss mit Strafzahlungen bis zu 50.000 Euro rechnen.

Frist zur Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine An- oder Abmeldung schnellstmöglich zu erfolgen hat und setzt dementsprechend eine relativ kurze Frist.

Wer als neuer Mieter in eine Wohnung einzieht oder sie nach Kündigung des Mietvertrages verlässt, muss sich innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Bescheinigung bei der Meldebörde an- oder abmelden. Man kann sich übrigens frühestens ein Woche vor dem Termin des Auszugs bei der Behörde abmelden.

Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung

Eine Wohnungsgeberbescheinigung unterliegt keiner Formpflicht, man kann sie also prinzipiell auch selbst formulieren. Unsere Muster-Schreiben für eine Wohnungsgeberbestätigung kann man ganz einfach downloaden, es ausfüllen und ausdrucken.

  • Nutzen Sie unsere Vorlage für eine Wohnungsgeberbescheinigung!

Weitere Muster sind auf einschlägigen Beratungs-Websites, entsprechenden Vermietungs-Websites oder auch bei den zuständigen Meldebehörden der zuständigen Stadt oder Gemeinde zu finden.

Wohnungsgeberbestätigung für Untermieter

Laut Gesetz muss der Wohnungseigentümer beziehungsweise Wohnungsgeber eine derartige Bestätigung nicht für Untermieter ausstellen. Hat der Hauptmieter einen Teil seiner Wohnung mit Zustimmung des Eigentümers untervermietet, so übernimmt der Hauptmieter die Position des Wohnungsgebers und ist seinerseits verpflichtet, den Untermietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, damit sie sich bei der Meldebehörde anmelden können.

Die gleiche Pflicht hat er gegenüber Familienangehörigen oder Partnern, die mit ihm in der Wohnung leben. Sie gelten zwar nicht als Untermieter, müssen sich aber ebenfalls als Mieter anmelden. Auch dieser muss mit Bußgeldern rechnen, wenn er dieser Pflicht nicht in vollem Umfang nachkommt.


Quellen

Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 »
Noack, Birgit: Vermieter-Jahrbuch 2018: Mit praktischem Kalender »
Stürzer, Rudolf / Koch, Michael / Noack, Birgit / Westner, Martina: Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online »