Für die Errichtung eines Gebäudes ist die Beauftragung eines Architekten unerlässlich. Er hat die Aufgabe, das Architektenhaus an die Gegebenheiten des Grundstücks sowie der Umgebung anzupassen und dabei den Lebensstil der Bauherren und entsprechenden Bewohner mit einzuplanen.
Die Kreativität des Architekten und die Einbindung der Wünsche der Bauherren werden beim Architektenhaus lediglich durch den Standort und das Budget der Bauherren eingeschränkt.
Technische und handwerkliche Möglichkeiten mit der ästhetischen Gestaltung zu kombinieren ist die Hauptaufgabenstellung beim Architektenhaus.
Das Architektenhaus
- wird individuell geplant
- berücksichtigt individuelle Bauherrenwünsche
- ist lediglich an Budget und Standort im Hinblick der Planungen gebunden
- liefert individuelle kreative Lösungen vom Architekten beim Haus bauen
Die Kostenberechnung für das Architektenhaus
Die Kostenregelung beim Haus bauen wird beim Architektenhaus über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, abgewickelt. Dabei wird die Gebührenordnung zugrunde gelegt, die das verbindliche Preisrecht im Bereich der Planungsleistungen im Bauwesen vorgibt.
Innerhalb der HOAI werden beim Haus bauen unterschiedliche Leistungsphasen im Hausbau unterschieden. Es können innerhalb jeder Leistungsphase maximal 10 Prozent der gesamten Hausbausumme als Archtitektenhonorar in Rechnung gestellt werden. Die Berechnungsgrundlage stellen hier die direkten Hausbaukosten dar.
- Eine Berücksichtigung von Erschließungskosten, Gründstückskosten, potentieller Einbauten sowie auch Außenanlagen und auch die gesamten Baunebenkosten finden hierbei keine Berücksichtigung. Die Kosten können sich durch das vom Architekten in Rechnung gestellte Erfolgshonorar erhöhen, sofern die realen Baukosten unter den zuvor geplanten Kosten liegen. Der Architekt kann in diesem Fall maximal 20 Prozent des eingesparten Betrages in Rechnung stellen.
Kostenvergleich: Architektenhaus und andere Bauformen
Die Kosten, die durch ein solches Haus entstehen, liegen im Regelfall höher als die für ein Fertig- oder Bauträgerhaus. Der Hintergrund ist der, dass es sich nicht um eine Planung handelt, die über einen langen Zeitraum auf die Erstellung unterschiedlicher Häuser gleicher Bauart umzulegen ist, wie es beispielsweise beim Fertighaus oder beim Hausbau über den Bauträger der Fall ist.
Bei der ausschließlich individuellen Planung liegen die Kosten durch den Architekten oftmals nicht höher als bei anderen Häusern.
Üblicherweise setzen Bauherren beim Architektenhaus aber stärker auf die Erfüllung von Sonderwünschen individueller Art. Deshalb wird das Architektenhaus auch oftmals angestrebt, da hier eine Immobilie mit besonders persönlicher Note erwartet wird. Das ist entsprechend mit Mehrkosten verbunden.
Ein wichtiger Vorteil, der die Mehrkosten beim Architektenhaus relativiert, liegt aber darin, dass ein solches Haus einen deutlich höheren Wiederverkaufswert erlangen kann, als dies beim Haus vom Bauträger oder dem Fertighaus der Fall ist. Dazu kommt, dass die Mehrkosten innerhalb der Bauphase sich durch ausbleibende notwendige Folgeinvestitionen ebenfalls relativieren.
Was kostet ein Architektenhaus?
Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass das Haus bauen unter einer Architektenleitung grundsätzlich deutlich teurer als der Hausbau "von der Stange" ist. Bedenken sollten Bauherren, dass bei einem schlüsselfertigen Haus im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten Festpreise keine absolute Garantie liegt.
Zu berücksichtigen ist nämlich, dass auch beim schlüsselfertigen Haus oftmals noch nachträglich Leistungen in Rechnung gestellt werden. Das können beispielsweise Kosten für die Einrichtung von Hausanschlüssen oder schlichtweg die Erschließungskosten für das Grundstück sein. Diese Kosten werden im Preisvergleich oftmals vernachlässigt und nicht mit in die Kostenplanungen einbezogen.
Ein Architektenhaus lässt sich mit guter Planung bereits ab einem Preis von 200.000 Euro aufwärts umsetzen.
Einzelnachweise
Bundesministerium der Justiz und für Verbaucherschutz, Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)»