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Als Baukosten bezeichnet man alle Aufwendungen, die man für Güter, Leistungen und Abgaben aufbringen muss, um die Planung (z. B. Architektur und Statik) sowie die Durchführung von Baumaßnahmen erfolgreich abzuschließen. Baukosten sind also:

Die Baukosten können in 7 verschiedene Baukostengruppen aufgegliedert werden.

Diese Gruppen wurden nach DIN 276-1 (Kosten im Bauwesen, Teil 1 - Hochbau) folgendermaßen aufgeteilt:

 

NummerKostengruppe
100Grundstück
200Herrichten/Erschließung
300Bauwerk/Baukonstruktionen
400Bauwerk/Technische Anlagen
500Außenanlagen
600Ausstattung/Kunstwerke
700Baunebenkosten
  • Mit unserem Baukostenrechner können Sie die anfallenden Baukosten für Ihre Immobilie einfach berechnen.

Warum sind die Baukosten so wichtig?

Damit entschieden werden kann, wie hoch die Darlehenssumme sein muss, ist es notwendig, alle Baukosten zu berechnen, die bei dem Bauvorhaben anfallen.

  • Ein positiver Nebeneffekt der Baukostenberechnung ist, dass der Bauherr frühzeitig abschätzen kann, ob sich sein Bauvorhaben finanziell überhaupt bewältigen lässt.

Man sollte als Interessent auf jeden Fall vor Baubeginn alle wichtigen Kostenfaktoren kennen, damit man nicht in die Kostenfalle gerät. Vor allem in den drei folgenden Bereichen werden immer wieder Fehler begangen:

Die gesamten Baukosten müssen also gut und mit einem Spielraum kalkuliert werden, damit man durch plötzlich auftauchende Zusatzkosten nicht in finanzielle Bedrängnis gerät. Im schlimmsten Fall kann eine schlechte Planung zum Verlust des Eigenheimes führen, beispielsweise durch eine Zwangsversteigerung.

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Welche Baukosten lassen sich steuerlich absetzen?

Eine Frage, die immer wieder auftaucht, ist die nach der steuerlichen Absetzbarkeit. Kann man beispielsweise Handwerkerkosten absetzen und wenn ja, in welcher Höhe? Der Gesetzgeber hat hier Regeln geschaffen, die jeder Immobilieneigentümer kennen sollte. Wer Handwerkerkosten absetzen möchte, der muss beachten, dass solche Arbeiten:

  • Der Auftraggeber darf kein Unternehmen sein, sondern eine Privatperson. Die steuerlichen Vergünstigungen von 20 Prozent können prinzipiell nur in Anspruch genommen werden für Arbeiten, welche zum Zweck der Renovierung oder dem Erhalt ausgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Dachsanierungen, Fensteraustausch, Bad-Modernisierungen, Heizungserneuerung oder Wartungsarbeiten am Schornstein, Blitzableiter oder Feuerlöscher. Handwerkerkosten, die durch die Errichtung von Neubauten entstehen, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Seit 2014 können Bauherren auch für Neubauten so genannte haushaltsnahe Handwerkerkosten absetzen. Zieht eine Familie beispielsweise in ihr neues Eigenheim ein, meldet dies beim Einwohnermeldeamt an und lässt erst dann das Haus von außen verputzen, kann man diese Handwerkerleistungen geltend machen. Auch ein etwas später angebauter Wintergarten, die Errichtung einer Grundstücksumrandung oder der Kellerausbau fallen unter diese Regelung.


Quellen

Metzger, Bernhard / Aschenbrenner, Helmut: Baukosten: so sparen Sie und umgehen die häufigsten Fallen »
Schach, Rainer / Sperling, Wolfgang: Baukosten: Kostensteuerung in Planung und Ausführung »
Siemon, Klaus D.: Baukosten Bei Neu- Und Umbauten: Planung Und Steuerung »