Baukredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Etwas zu vererben, hat nicht nur bei uns in Deutschland lange Tradition. Man möchte das, was man sich im Leben erarbeitet hat, an die nächste Generation weitergeben. Ist nur ein Nachkomme vorhanden, kann man verfügen, dass dieser Alleinerbe ist.

Um als einer von mehreren direkten Nachkommen Alleinerbe zu werden und Zugriff auf sämtlichen Nachlass zu bekommen, muss der Erblasser diese Person explizit als alleinigen Empfänger benennen. Sind Geschwister vorhanden, erhalten diese trotzdem einen sogenannten Pflichtanteil des Erbes.

Alleinerbe - ja oder nein?

Es ist zwar erfreulich, wenn man von jemandem als Alleinerbe eingesetzt wurde, allerdings gibt es in diesem Fall für den potenziellen Erben einiges zu bedenken. Wer ein Erbe antritt, der erklärt sich nicht nur bereit, Vermögenswerte zu übernehmen, sondern auch eventuell vorhandene Verbindlichkeiten wie Immobilienkredite oder Miet- bzw. Steuerschulden.

Aus diesem Grund sollte man sich die Zeit nehmen, die Vermögensverhältnisse des Erblassers genau zu prüfen.

Als Alleinerbe den Erbschein beantragen

Wurde man als Alleinerbe bestimmt, hat man noch nicht automatisch die Verfügungsgewalt über den Nachlass. Dazu benötigt man den Erbschein. Dieser ist ein amtliches Dokument und gilt als Zeugnis darüber, wie der Erblasser seine Güter verteilt hat. Der Erbschein erfüllt verschiedene Funktionen:

  • Er gibt Aufschluss darüber, wer Erbe ist
  • Er legitimiert den Erben gegenüber Dritten (Bank, Grundbuchamt, Versicherung)
  • Er schützt den Rechtsverkehr

Der Erbschein muss beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) vom Erben beantragt werden. Einzig in Baden-Württemberg stellen Notare die Erbscheine aus. Wer Alleinerbe ist, erhält einen sogenannten Alleinerbschein.

Die anderen Varianten werden als Teilerbschein, Gruppenerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein, beschränkter Erbschein oder gemeinschaftlicher Teilerbschein bezeichnet.

Alleinerbe werden - Umschreibung von Eigentum

Wer als Alleinerbe eingesetzt wurde und Immobilien erbt, der muss diese auf den eigenen Namen umschreiben lassen. Nur so wird man zum Eigentümer. Diese Umschreibung muss beim Grundbuchamt beantragt werden, wozu der Erbschein benötigt wird.

Für die Umschreibung von Immobilien vom Erblasser auf den Erben werden vom Grundbuchamt keine gebühren erhoben. Allerdings muss die Umschreibung innerhalb von zwei Jahren ab dem Tod des Erblassers erfolgen. Ebenfalls kostenfrei ist das Umschreiben, wenn es nach einer Auseinandersetzung um das Erbe erfolgt.

Alleinerbe sein - Alleinerbschaft in der Landwirtschaft

Grundsätzlich sieht das Erbrecht keine Sonderfälle vor, sodass alle Erbangelegenheiten nach gleichen Maßstäben behandelt werden. Einzig im Bereich der Landwirtschaft gibt es Ausnahmen. Hier kommen beim Tod eines Landwirtes beispielsweise die sogenannte Höfeordnung beziehungsweise das Höferecht zum Einsatz.

Hintergrund dieser Ausnahmen ist die Bemühung, landwirtschaftliche Betriebe nach dem Tod des Eigentümers nicht unnötig zu zerstückeln und unter mehreren Erben aufzuteilen.

  • Wird beispielsweise ein landwirtschaftlicher Betrieb von einem Nachkommen bewirtschaftet, wird dieser meist von Gesetzes wegen zum Alleinerben. Hat der Erblasser hingegen bereits einem Nachkommen den Betrieb übergeben, kann er keinen anderen Nachkommen in einem Testament als Erben einsetzen. Hier muss also Deckungsgleichheit bestehen zwischen dem vom Erblasser Ernannten und im Testament Bedachten.

Quellen

Roglmeier, Julia: Der Pflichtteil: Die Rechte der Enterbten: Ratgeber für Berechtigte und Verpflichtete »
Schellhammer, Kurt: Erbrecht nach Anspruchsgrundlagen »