Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Die Außenprovision beschreibt das Entgelt, welches ein Immobilienmakler vom Käufer oder potenziellen Mieter einer Immobilie erhält, wenn dieser ihn mit der Suche nach passenden Miet- oder Kaufobjekten beauftragt hat.

Es handelt sich also um die sogenannte Maklercourtage beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie.

Wann fällt eine Außenprovision an?

Im Gegensatz zur Innenprovision fällt die Außenprovision immer dann an, wenn die Suche nach einem Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter unter den folgenden Voraussetzungen stattfindet:

Der Fokus liegt bei der Außenprovision also auf dem Käufer oder potenziellen Mieter einer Immobilie. Nur wenn er den Makler beauftragt, ist er verpflichtet, bei einem erfolgreichen Abschluss eine Außenprovision an den Makler zu entrichten.

  • Seit 2018 liegt ein Gesetzentwurf vor, der die Maklercourtage neu regeln soll. So ist vorgesehen, die Höhe der Provision nicht mehr zu deckeln und auch die Aufteilung der Courtage zwischen Verkäufer und Käufer bzw. zwischen Vermieter und Mieter soll nicht mehr möglich sein.

Wie hoch die Außenprovision sein darf

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um den Kauf einer Immobilie handelt oder ob das Objekt vermietet werden soll. Bei einer Vermietung darf die Maklercourtage laut § 3 Satz 2 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) maximal zwei Netto-Monatskaltmieten zzgl. Umsatzsteuer betragen.

Beim Verkauf einer Immobilie hat der Gesetzgeber keine Preisvorgaben gemacht, sodass die Außenprovision zwischen Makler und Käufer frei verhandelt werden kann. Meist liegt sie aber zwischen etwa 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer).


Quellen

Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) § 3 »
Stark, Ralf / Schwertmann, Malte: Erfolgreich als Immobilienmakler - inkl. Arbeitshilfen online »