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Eine Avalgebühr ist ein Entgelt, das auf einen Avalkredit zu zahlen ist. Vereinfacht gesagt handelt es sich um eine Bürgschaftsgebühr.

Denn bei diesem Kredit steht das Kreditunternehmen für den Kunden ein.

Ein Avalkredit ist also ein noch nicht fällig gewordenes Darlehen in Form einer Bürgschaft.

Welche Höhe hat die Avalgebühr?

Die Höhe der Avalgebühr ist bei einem Baudarlehen wie auch bei allen sonstigen Darlehen beschränkt.

Sie darf maximal 2,5 Prozent der verbürgten Summe betragen.

Wie hoch sie tatsächlich ist, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, beispielsweise:

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Ein Beispiel für die Avalgebühr

Ein Beispiel soll verdeutlichen, was damit genau gemeint ist:

  • Banken verlangen für ein Baudarlehen häufig eine Bürgschaft als Absicherung. Nicht jeder Bürge ist jedoch bereit, einfach so zu helfen. Immerhin muss er viel Geld zur Seite legen, falls der Bürgschaftsfall eintritt. Dieses Kapital könnte der Bürge allerdings ansonsten gewinnbringend anlegen. Um den finanziellen Verlust auszugleichen, wird ein Zinssatz fällig.

Unberührt davon bleibt, ob die Bürgschaft nicht noch höher verzinst wird, sollte sie tatsächlich fällig werden. In der Regel wird dies zwischen dem Bürgen und dem Darlehensnehmer vor Abschluss des Baukredits ausgehandelt und in Form eines Vertrags fixiert.

Wie wird die Avalgebühr berechnet?

Es gibt kein einheitliches Verfahren für die Berechnung der Gebühr. Aus diesem Grund wurde die Summe gedeckelt, schließlich sind bei einer Baufinanzierung schon 2,5 Prozent Bauzinsen in den allermeisten Fällen eine vierstellige Summe.

Tatsächlich wird der Maximalbetrag aber längst nicht immer erreicht. Zumeist bewegt sich die Gebühr in einem Korridor von einem bis zu 2,5 Prozent.


Quellen

Garthe, Thomas H.: Die Wertermittlungsreform »
Brückner, Michael: Praxishandbuch Immobilienerwerb - inkl. Arbeitshilfen online »