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Beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) handelt es sich um eine Bundesbehörde, die zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehört. Die sogenannte BAFA Förderung wird über die gleichnamige Behörde vergeben.

Sie wird ausschließlich für Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz gewährt, wenn ein Bauherr seine Immobilie also mit besonders umweltschonenden Wärmepumpen, Solaranlagen oder mit Biomasse beziehungsweise Pellets betriebenen Heizungsanlagen ausstatten möchte. Solche energetischen Aufrüstungen von Immobilien können durch eine BAFA Förderung unterstützt werden.

Die BAFA Förderung dient als Anreiz für Immobilieneigentümer, Energie zu sparen. Wichtige, rechtliche Grundlagen finden sich in der sogenannten Energieeinsparverordnung (EnEV).

Inhaltsverzeichnis:

  1. Arten
  2. Antrag

Welche Art der BAFA Förderung gibt es?

Im Zuge des Klimawandels und auch steigender Energiepreise hat es sich der Staat zur Aufgabe gemacht, Anreize zu setzen, um die Verbraucher zur energetischen Modernisierung der eigenen Immobilie zu motivieren.

Aus diesem Grund wurde die BAFA Förderung ins Leben gerufen, die man vor allem beantragen kann, wenn man in den folgenden Bereichen für einen Neubau beziehungsweise für ein Ein-, Zwei- oder auch Mehrfamilienhaus Modernisierungsmaßnahmen plant:

Das bedeutet, wer seine Immobilie modernisieren und energieeffizienter machen möchte, der sollte über eine BAFA Förderung nachdenken. Das BAFA honoriert damit Vorhaben, die sich mit besonders energieeffizienten Technologien wie den folgenden befassen

Zudem fördert das Bundesamt Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen. Dazu gehören beispielsweise die Energieberatung für Eigentümer von Wohnimmobilien sowie für den Mittelstand.

Außerdem können sogenannte Energiemanagementsysteme für Unternehmen sowie Beratungsleistungen zum Thema Energiesparcontracting für Gemeinden und Kommunen finanziell gefördert werden. Förderfähige Beratungskosten werden zu maximal 60 % übernommen.

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### Antrag für eine BAFA Förderung Wer sein Haus auf den neuesten Stand der Energieeffizienz bringen und einen Antrag auf BAFA Förderung stellen möchte, der muss dies für die einzelnen Energiearten tun. Hierzu werden dann die folgenden Unterlagen benötigt: * Förderantrag * Fachunternehmererklärung * Kopie der vollständigen Rechnung Damit der Antrag vom BAFA genehmigt wird, muss das geplante Projekt den Förderrichtlinien entsprechen. Dazu zählt auch, dass die ausgewählte Anlage beziehungsweise Technologie förderfähig ist. Man unterscheidet bei der BAFA Förderung zwischen der Basis -, Bonus - oder Innovationsförderung. Für jede dieser Förderarten werden weitere Unterlagen benötig, beispielsweise Angebote, technische Zeichnungen, Energieeffizienz-Nachweise der Anlagen, Rechnungen und ähnliches. Der entsprechende Antrag ist, gemeinsam mit dem ausführenden Installationsunternehmen, vor dem Baubeginn einzureichen.
  • Zu beachten ist hier, dass bereits der Abschluss des Vertrages über die Baumaßnahmen als Baubeginn gilt. Notwendige Planungstätigkeiten sind allerdings nicht verboten.
Stammt der Auftrag für eine Maßnahme aus dem Vorjahr, konnte aber erst im Laufenden Jahr vollendet werden, besteht die Möglichkeiten, den Antrag noch bis zum 30. September des laufenden Jahres nachzureichen. Voraussetzung ist dann aber, dass die Anlage bis zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb ist. Diese Regelung gilt für alle Förderungsarten (Basis-, Bonus- und Innovationsförderung). **** #### Quellen Volland, Johannes: Energieeinsparverordnung (EnEV): Textausgabe mit Schnelleinstieg »Joosten, Dirk: Ratgeber Baufinanzierung »****