Beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) handelt es sich um eine Bundesbehörde, die zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehört. Die sogenannte BAFA Förderung wird über die gleichnamige Behörde vergeben.
Sie wird ausschließlich für Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz gewährt, wenn ein Bauherr seine Immobilie also mit besonders umweltschonenden Wärmepumpen, Solaranlagen oder mit Biomasse beziehungsweise Pellets betriebenen Heizungsanlagen ausstatten möchte. Solche energetischen Aufrüstungen von Immobilien können durch eine BAFA Förderung unterstützt werden.
Die BAFA Förderung dient als Anreiz für Immobilieneigentümer, Energie zu sparen. Wichtige, rechtliche Grundlagen finden sich in der sogenannten Energieeinsparverordnung (EnEV).
Welche Art der BAFA Förderung gibt es?
Im Zuge des Klimawandels und auch steigender Energiepreise hat es sich der Staat zur Aufgabe gemacht, Anreize zu setzen, um die Verbraucher zur energetischen Modernisierung der eigenen Immobilie zu motivieren.
Aus diesem Grund wurde die BAFA Förderung ins Leben gerufen, die man vor allem beantragen kann, wenn man in den folgenden Bereichen für einen Neubau beziehungsweise für ein Ein-, Zwei- oder auch Mehrfamilienhaus Modernisierungsmaßnahmen plant:
- Erneuerung der Wärmepumpen
- Installation von Solaranlagen
- Modernisierung von Heizungsanlagen (hier vor allem betrieben durch Pellets oder Biomasse)
Das bedeutet, wer seine Immobilie modernisieren und energieeffizienter machen möchte, der sollte über eine BAFA Förderung nachdenken. Das BAFA honoriert damit Vorhaben, die sich mit besonders energieeffizienten Technologien wie den folgenden befassen
- Querschnittstechnologien
- Kraft-Wärme-Kopplungen
- Klima- und Kälteanlagen
- Wärmenetz-Technologien
Zudem fördert das Bundesamt Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen. Dazu gehören beispielsweise die Energieberatung für Eigentümer von Wohnimmobilien sowie für den Mittelstand.
Außerdem können sogenannte Energiemanagementsysteme für Unternehmen sowie Beratungsleistungen zum Thema Energiesparcontracting für Gemeinden und Kommunen finanziell gefördert werden. Förderfähige Beratungskosten werden zu maximal 60 % übernommen.
- Zu beachten ist hier, dass bereits der Abschluss des Vertrages über die Baumaßnahmen als Baubeginn gilt. Notwendige Planungstätigkeiten sind allerdings nicht verboten.