Ist der Bau einer Immobilie geplant, so kann der Bauherr nicht einfach drauflos bauen, sondern muss bestimmte gesetzliche Genehmigungsverfahren durchlaufen. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, ist ein Bauantrag notwendig. Er muss bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

Was ist ein Bauantrag genau?

Die gesetzliche Grundlage bezüglich der Notwendigkeit für einen Bauantrag bilden neben den Bauvorlageverordnungen der Bundesländer die Landesbauordnungen der § 145 BauGB (Baugesetzbuch). Früher mussten drei Ausfertigungen in verschiedenen Farben erstellt werden (rot für den Bauherrn, gelb für die Gemeinde und rot für die zuständige Bauaufsichtsbehörde). Diese Regelung gilt nicht mehr in allen Bundesländern.

Um einen Antrag zu erstellen, benötigt der Bauherr in der Regel einen sogenannten "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser", der die Verantwortung für sämtliche enthaltenen Berechnungen und Pläne trägt. Er und der Bauherr müssen den Antrag unterzeichnen.

  • Wer sicher gehen möchte, dass der Bauantrag korrekt ausgefertigt ist, kann schon vor der Erstellung eine Bauvoranfrage an die zuständige Baubehörde richten. Sie kann Auskunft zu den wichtigsten Fragen geben.

Bauantrag stellen

Will der Bauherr einen Bauantrag stellen, um sich ein Bauvorhaben genehmigen zu lassen, dann muss er darauf achten, dass der Antrag alle notwendigen Bestandteile enthält:

  • Bauantrag
  • Bauzeichnung (eine zeichnerische Darstellung des Bauprojektes im korrekten Maßstab von 1:100)
  • Lageplan (in Form eines vom Katasteramt erstellten Auszuges der sogenannten Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 bzw. 1:500)
  • Baubeschreibung (bei gewerblichen Bauprojekten eine Betriebsbeschreibung)
  • Berechnungen (bebaute Fläche, umbauter Raum, Geschossflächen- und Grünflächenzahl, Nutz- oder Wohnfläche, Kosten für den
    Rohbau sowie die Gesamtbaukosten
  • Nachweise für Technik (z. B. Schallschutz, Wärmeschutz, Standsicherheit)
  • Plan für die Entwässerung (in Form einer zeichnerischen Darstellung bezüglich der Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser)

Hinzukommen können noch andere Unterlagen, die beispielsweise nachweisen, dass die Statik geprüft wurde, dass eine Prüfung des Brandschutzes stattgefunden hat oder die den Einbau von Lüftungsanlagen belegen.

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Was ist beim Bauantrag zu beachten?

Viele Bauherrn planen ein Bauprojekt, ohne darauf zu achten, dass es in unmittelbarer Nähe auch Nachbarn gibt. Diese können gegen einen Bauantrag und seine Genehmigung Widerspruch einlegen, falls das Bauprojekt Baumaßnahmen vorsieht, die zu beanstanden sind. Das kann beispielsweise der zu geringe Abstand des Neubaus zum Grundstück des Nachbarn sein oder eine zu große Höhe des Gebäudes.

Ein solcher Widerspruch bewirkt automatisch, dass der Bauherr alle bereits begonnenen Arbeiten auf seiner Baustelle stoppen muss, da er eine sogenannte "aufschiebende Wirkung" hat. Mit einem Eilantrag vor Gericht kann der Bauherr versuchen, diese aufschiebende Wirkung aufheben zu lassen.

Hat ein Nachbar geklagt, zieht sich ein Prozess oft sehr in die Länge. Kann der Bauherr schließlich doch aufgrund eines rechtskräftigen Urteils gemäß seinem Bauantrag weiterbauen, steht ihm Schadenersatz zu, den er seinerseits einklagen kann.

  • Ein solcher Rechtsstreit zwischen Nachbarn sollte vermieden werden, da solche Verfahren sehr lange dauern können. Es ist sinnvoll, wenn der Bauherr seinem Nachbarn den Bauantrag zeigt und ihn über alle geplanten Schritte informiert. Im Idealfall unterschreibt der Nachbar den Bauantrag.