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Unter dem Katasteramt versteht man eine Vermessungsbehörde, die auf staatlicher oder kommunaler Ebene dafür zuständig ist, Grundstücke in allen Details zu erfassen und auf diese Weise sämtliche, mit dem Grundstück verbundenen Informationen bereitzustellen.

Dadurch stellt das Katasteramt sicher, dass die Ausmaße und Grenzen des Grundstücks festgelegt sind und es nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt, beispielsweise beim Verkauf einer Grundstücksfläche.

Welche Aufgaben hat das Katasteramt?

Das Katasteramt übernimmt wichtige Aufgaben im Bereich der Erfassung von Grundstücken. Zu den wichtigsten Tätigkeiten der Behörde gehören beispielsweise:

  • Erstellung von Flurkarten (auch als Liegenschaft- oder Katasterkarten bezeichnet), die eine Fläche maßstäblich darstellen
  • Vermessung bei neuer Grundstückseinteilung (z. B. bei Aufteilung eines großen Grundstücks in kleinere Parzellen)
  • Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren (z. B. Flurbereinigung, bei der viele kleine Flächen zu großen zusammengelegt werden)
  • Durch diese Aufgeben kommt der Behörde eine wichtige Rolle zu, wenn es beispielsweise um die Gewährung von Baudarlehen oder den Abschluss von Versicherungen geht. Die meisten Versicherungsanstalten und Banken verlangen vor der Gewährung eines Kredits oder dem Abschluss einer Versicherung die Vorlage einer Flurkarte.
  • Durch die Vorlage der Flurkarte soll sichergestellt werden, dass das Objekt der Versicherungsleistungen beziehungsweise der Baufinanzierung tatsächlich in den bei der Beantragung angegebenen Maßen und an dem genannten Ort existiert.

Die Flurkarte vom Katasteramt

Wer ein Bauvorhaben in Angriff nehmen möchte, der benötigt zwingend die Vermessungsergebnisse des Katasteramtes und insbesondere die Flurkarte ist von Bedeutung. Sie ist nicht nur maßstabsgetreu, sondern beinhaltet weitere, für den Bauherrn wichtige Angaben.

Dazu zählen:

  • Grenzen des Grundstücks
  • Grundstücksnummer
  • Angaben zur Nutzungsart
  • Grundriss vorhandener Gebäude

Diese Angaben in der Flurkarte bilden die Grundlage für einen Lageplan, den Bauantrag sowie die Bauanzeige bei den zuständigen Behörden (meist das zuständige Bauamt). Außerdem werden die vom Katasteramt zur Verfügung gestellten Flurkarten nicht selten für die Bewilligung von Baufinanzierungen benötigt.

Inzwischen gibt es nicht mehr nur analoge Flurkarten. Vom Katasteramt werden auch digitale Flurkarten erstellt. Es gibt sie in unterschiedlichen Maßstäben, wodurch sich auf detailliertere Ausschnitte einsehen lassen.

Was beim Katasteramt erhältlich ist

Die Behörde gibt nicht nur Flur- oder Liegenschaftskarten aus, sondern man kann auch andere Unterlagen beim Katasteramt anfordern.

So besteht die Möglichkeit, das Amt um folgende Dokumente zu bitten:

Dies ist vor allem deshalb möglich, weil das Katasteramt auch für das Führen des sogenannten Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis für die Grundstücke zuständig ist und eng mit dem Grundbuchamt kooperiert. Sämtliche Auszüge beziehungsweise Karten können auch online beim jeweils zuständigen Katasteramt angefordert werden. Auch die Bezahlung der anfallenden Gebühren lässt sich über die üblichen Bezahldienstleister über das Internet abwickeln.


Quellen

Sieper, Hartmut: Immobilien »
Krolkiewicz, Hans Jürgen: Günstig bauen »
Korda, Martin: Städtebau: Technische Grundlagen »
Matthews, Volker: Vermessungskunde: Fachgebiete Architektur - Bauingenieurwesen - Vermessungswesen »