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Wer ein Bauprojekt plant, der bekommt es mit einer ganzen reihe von Ämtern zu tun, unter anderem mit der Bauaufsichtsbehörde. Diese übernimmt Aufgaben einer Bauordnungs- und Baugenehmigungsbehörde sowie einer Baupolizeibehörde wahr.

Sie ist eine Verwaltungsbehörde auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts. Unter anderem ist sie dafür verantwortlich, die Sicherheit im Geltungsbereich des öffentlichen Baurechts zu gewährleisten.

Rechtsgrundlagen für jegliches Handeln der Behörde ist das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die jeweiligen Landesbauverordnungen sowie Bebauungspläne.

Die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde

Zu den Hauptaufgaben der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Kontrolle der Einhaltung des geltenden Rechts gehören vor allem zwei wichtige Aufgabenstellungen, nämlich die Durchführung von:

  • Baugenehmigungverfahren
  • Bauordnungsverfahren

Im Rahmen dieser Aufgabenstellungen ist die Behörde dafür verantwortlich, die Einhaltung von erlassenen Anordnungen und Vorschriften bezüglich der Errichtung, Änderung, Instandhaltung sowie dem Abbruch von baulichen Anlagen zu überwachen. Außerdem kontrolliert sie die Nutzung von solchen Anlagen und auch Nutzungsänderungen.

Im Bedarfsfall kann sie im Rahmen von Bauordnungsverfahren selbst Anordnungen erlassen und Strafen verhängen. So gehört es etwa zu den Aufgaben der Behörde, Rückbauanordnungen durchzusetzen, falls ein Objekt nicht gemäß den baurechtlichen Vorschriften oder sogar ohne Baugenehmigung errichtet wurde.

Welche Bauaufsichtsbehörde ist zuständig?

Die Bauaufsichtsbehörde ist hierarchisch in drei verschiedene Einheiten unterteilt, die jeweils eigene Aufgaben übernehmen.

Diese hierarchische Struktur lautet wie folgt:

  • Oberste Bauaufsichtsbehörde (in Form des Fachministeriums, welches zuständig für den Erlass von Verwaltungs- und Rechtsvorschriften ist , außerdem führt es technische Baubestimmungen ein und lässt neu entwickelte Baustoffe, Bauteile und Bauarten zu)
  • Obere Bauaufsichtsbehörde (in Form der Bezirksregierungen, ist sie zuständig für die Fachaufsicht über die untere Bauaufsichtsbehörde)
  • Untere Bauaufsichtsbehörde (angesiedelt in den Landratsämtern kreisfreier Städte beziehungsweise größerer Städte, ist zuständig für die Genehmigung von Bauanträgen sowie für die Überwachung von Bauprojekten)

In großen Metropolen ist eine solche Unterteilung oft nicht gegeben. Dort ist die Behörde stärker konzentriert auf eine oder maximal zwei Hierarchiestufen.

  • Möchte man ein Bauvorhaben realisieren, muss man sich an die Aufsichtsbehörde wenden, in deren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich sich der zu bebauende Grund befindet. Falls man sich nicht sicher ist, an wen man sich wenden muss, erhält man über die Behörde die entsprechenden Informationen bezüglich der Zuständigkeit.

Untere Bauaufsichtsbehörde

Neben der obersten und oberen Aufsichtsbehörde gibt es als niedrigste Stufe noch die Untere Bauaufsichtsbehörde. Sie ist meist im Landratsamt angesiedelt und für kreisfreie oder größere kreisfreie Städte zuständig.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde kontrolliert sämtliche Bauvorhaben in dem ihr unterstellten Bereich. Wichtigste Aufgabe ist auch hier die Überprüfung, Genehmigung oder Ablehnung eingehender Bauanträge. Die Untere Behörde muss die Weisungen der über ihr stehenden Oberen Behörde befolgen, da diese ihr gegenüber weisungsbefugt ist.

Die Besetzung der Behörde ist immer wieder Anlass zu Kritik, da wichtige Posten meist in den Händen von Juristen oder Verwaltungsbeamten liegen. Sinnvoller wäre es nach Meinung von Experten, Ingenieure oder Statiker einzustellen, die über die entsprechende Kompetenz sowie alle notwendigen Kenntnisse für eine fachgerechte Beurteilung von Bauvorhaben verfügen.


Quellen

Baugesetzbuch (BauGB) »
Quapp, Ulrike: Öffentliches Baurecht von A - Z »