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Eine Baufertigstellungsversicherung schützt den Bauherren im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens vor finanziellen Schäden.

Ist der Bauunternehmer insolvent, muss der Bauherr andere Unternehmen als das eigentlich zuständige beauftragen, um den Bau fertigzustellen. Dies kostet ihn zusätzliches Geld. Außerdem hat er vermutlich ein Baudarlehen aufgenommen, für dessen ungenutzten Anteil er Zinsen zahlt, unabhängig davon, ob es mit dem Bau vorangeht oder nicht.

Kosten für eine Baufertigstellungsversicherung

Die Versicherung ist zwar vom jeweiligen Bauunternehmer abzuschließen, viele Unternehmer zahlen die Beiträge für eine solche Baufertigstellungsversicherung jedoch nicht selbst, sondern rechnen sie in die Gesamtkosten für das Bauvorhaben mit ein, sodass die Kosten letztlich der Bauherr zu tragen hat.

Wer einen Hausbau mithilfe eines Bauunternehmens plant, der sollte schon bei seinen ersten Kalkulationen die Kosten für eine Baufertigstellungsversicherung mit einplanen.

  • Als Faustformel kann man etwa 3 % der Gesamt-Baukosten annehmen. Bei einer Summe von 300.000 Euro würden für eine solche Versicherung also etwa 9.000 Euro anfallen.

Das mag ein hoher Preis sein. Bedenkt man aber, was eine Insolvenz des Bauunternehmens, die dadurch eintretende Verzögerung beim Bau und auch die weiter auflaufenden Zinsen für den noch nicht verwendeten Teil des Baudarlehens an Kosten verursachen würden, ist eine solche Summe durchaus vertretbar. Immerhin garantiert sie dem Bauherrn die Fertigstellung seiner Immobilie.

Baufertigstellungsversicherung Rechner

Baufertigstellungsversicherung als Indiz für Seriosität

Ob ein Bauunternehmen seriös arbeitet und finanziell auf einer gesunden Basis steht, lässt sich anhand einer vorliegenden Baufertigstellungsversicherung recht gut ablesen. Die Versicherungsgesellschaften prüfen nämlich alle relevanten Bereiche des Bauunternehmens (Bilanzen und Management) vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sehr intensiv.

Nur wenn das Unternehmen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, wird die Versicherung abgeschlossen. Liegt eine Baufertigstellungsversicherung vor, kann das Bauunternehmen normalerweise als zuverlässig eingestuft werden.

Verweigert ein Bauunternehmen den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung, sollte der Bauherr überlegen, ob er das richtige Unternehmen gewählt hat. Hier gilt es, verschiedene Unternehmen zu kontaktieren und eine solche Versicherung zur Voraussetzung für eine Zusammenarbeit zu machen.

Varianten der Baufertigstellungsversicherung

Baufertigstellungsversicherungen werden in drei Varianten angeboten, nämlich als:

Durch die Ausführungsbürgschaft erlangt der Bauherr Sicherheit für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz auf Seiten des Bauunternehmers.

Mithilfe der Gewährleistungsbürgschaft kann sich der Bauherr vor Schäden nach der Vollendung des Bauvorhabens absichern.

  • Die Gewährleistungsfrist läuft laut § 633 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 5 Jahre und beginnt an dem Tag, an welchem die offizielle Abnahme des Baus stattfindet.

Bei der Vertragserfüllungsbürgschaft handelt es sich um eine Kombination aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft, weshalb sie die am häufigsten gewählte Variante darstellt.

  • Die Versicherung ist zwar vom jeweiligen Bauunternehmer abzuschließen, viele Unternehmer zahlen die Beiträge für eine solche Baufertigstellungsversicherung jedoch nicht selbst, sondern rechnen sie in die Gesamtkosten für das Bauvorhaben mit ein, sodass die Kosten letztlich der Bauherr zu tragen hat.

Quellen

Wirth, Axel / Pfisterer, Cornelius / Schmidt, Andreas: Privates Baurecht praxisnah: Basiswissen mit Fallbeispielen »
Stuhr, Constanze: Kalkulieren im Ingenieurbau: Strategie - Kalkulation - Controlling »
Latza, Marc: Handbuch für das Technische Underwriting »
Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 633 Sach- und Rechtsmangel »