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In Deutschland darf nicht jeder einfach irgendwo ein Haus bauen. Es gibt strenge Vorschriften bezüglich der vorhandenen Bauflächen und ihrer Nutzung. Um die Gemeinden und Kommunen bei der sogenannten Bauleitplanung zu unterstützen, wurde vom Gesetzgeber die Baunutzungsverordnung als Ergänzung zum Baugesetzbuch geschaffen.

Die Verordnung wendet sich also nicht in erster Linie an die Grundstückseigentümer mit Bauabsicht, sondern vor allem an die jeweiligen Gemeinden und Kommunen.

Sie bildet, gemeinsam mit dem Baugesetzbuch sowie den jeweils geltenden Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer, die Rechtsgrundlage für jedwede Bebauung von Bauflächen.

Was regelt die Baunutzungsverordnung?

Die Verordnung ist eine Sammlung von Vorschriften und Verfahrensweisen bezüglich der Bebauung von Grund und Boden in Deutschland. Zunächst einmal unterscheidet die Verordnung bezüglich der Bebauungsart zwischen Bauflächen und Baugebieten.

Erstere finden sich ausschließlich in den geltenden Flächennutzungsplänen, letztere werden auch in den Bebauungsplänen berücksichtigt.

Die Verordnung regelt zudem die Unterteilung der Bauflächen in folgende Kategorien:

  • Wohnbauflächen
  • Bauflächen (gemischt)
  • Bauflächen (gewerblich)
  • Sonderbauflächen

Die in der Baunutzungsverordnung vorgenommenen Regelungen betreffen vor allem die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Außerdem finden sich eine Überleitung und Schlussvorschriften.

Der größte Teil der Verordnung widmet sich dabei den unterschiedlichen Baugebieten sowie den Vorschriften bezüglich ihrer Nutzbarkeit und der möglichen Bebauung.

Welche Gebiete kennt die Baunutzungsverordnung?

In der Baunutzungsverordnung wird eine Aufgliederung der Baugebiete in Bereiche vorgenommen, in denen jeweils unterschiedliche Bebauungsarten gestattet sind.

Diese Baugebiete werden bezeichnet als:

  • Kleinsiedlungsgebiete
  • allgemeine, reine sowie besondere Wohngebiete
  • Dorfgebiete
  • Mischgebiete
  • Kerngebiete
  • Gewerbe- und Industriegebiete
  • Sondergebiete

Als Beispiel kann ein Dorfgebiet dienen, in dem bisher ausschließlich Bungalows errichtet wurden. Möchte nun ein Grundstückseigentümer auf seinem Grund ein Haus mit drei Etagen errichten, wird er dafür keine Genehmigung erhalten.

Die Baunutzungsverordnung regelt nämlich für die einzelnen Baugebiete die zulässige Höhe von Bauwerken. Dabei werden vor allem Aspekte Beschattung von Nachbargrundstücken sowie die Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes im entsprechenden Gebiet berücksichtigt.

  • Ebenso detailliert werden von der Baunutzungsverordnung die Themen Geschossflächen- und Grundflächenzahl (GFZ beziehungsweise GRZ) geregelt. Man könnte als GRZ beispielsweise den Wert 0,6 nehmen und bei einer Grundstücksgröße von 800 Quadratmetern berechnen, dass die zu bebauende Fläche nicht größer als 480 Quadratmeter sein darf.

Welche Baunutzungsverordnung ist anzuwenden?

In der Überleitung der Baunutzungsverordnung ist geregelt, welche Verordnung beziehungsweise welche Vorschriften aus ihr verwendet werden sollen. Bekanntermaßen wurde die Verordnung mehrfach überarbeitet, nämlich in den Jahren 1962, 1968, 1977, 1986, 1990 sowie 2017.

Möchte nun jemand auf Basis eines im Jahr 1982 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans bauen, so gelten die Vorschriften der zuvor veränderten Verordnung, also die von 1977. Wurden also Bauleitpläne beziehungsweise Bebauungspläne zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtsgültig, so kommt die davor gültige Verordnung zum Einsatz. Fassungen mit später erfolgten Veränderungen hingegen haben dann keinerlei Auswirkungen.

Jede Verwendung der Verordnung muss in Verbindung mit den gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches sowie anderer Vorschriften geschehen.


Quellen

Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 1 »
Baugesetzbuch (BauGB) »
Meyer, Johannes: Nachhaltige Stadt- und Verkehrsplanung: Grundlagen und Lösungsvorschläge »