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Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist ein Begriff aus dem Grundstücksrecht, das eine Belastung bzw. Nutzung eines Grundstücks in einer konkret bestimmten Art und Weise beschreibt.

Bei der Bewertung einer Immobilie spielt solch eine etwaig vorhandene Dienstbarkeit eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Regelungen zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit finden sich in den §§ 1090 bis 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Regelungen sind dem Sachenrecht zuzuordnen.

Was bedeutet der Begriff beschränkt persönliche Dienstbarkeit?

Die Definition dieses Rechtsbegriffes findet sich in § 1090 Abs. 1 BGB. Dort heißt es, dass ein Grundstück in der Weise belastet werden kann, dass der Berechtigte das Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen kann. Außerdem kann ihm eine sonstige Befugnis zustehen, die zum Inhalt einer Grunddienstbarkeit werden kann.

Desweiteren kann die beschränkte persönliche Dienstbarkeit dem Eigentümer des Grundstücks eine bestimmte Handlung verbieten. Beispielhaft zu nennen wäre eine Baulast, die eine Baubeschränkung nach Art und Ausmaß absichert.

Die Personen, zu deren Gunsten eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingeräumt wird, können sowohl Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Stellen sein.

  • Solch eine Dienstbarkeit wird deshalb als persönlich bezeichnet, da sie nicht übertragen werden kann.

Beispiele für eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Typische Beispiele für eine vorliegende beschränkt persönliche Dienstbarkeit sind:

  • Wohnungsrecht, welches dem Begünstigten die Benutzung der Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers zusichert
  • Wegerecht, welches dem Begünstigten die Benutzung eines Geh- oder Fahrwegs auf fremdem Boden gestattet
  • Leitungsrecht, Recht eines Versorgungs- oder Telekommunikationsunternehmens, Leitungen auf einem fremden Grundstück zu verlegen
  • Baulast als Absicherung einer Baubeschränkung

Unterschied zwischen beschränkt persönlicher Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit und Nießbrauch

Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird im Unterschied zur Grunddienstbarkeit zugunsten einer bestimmten Person bestellt, während die Grunddienstbarkeit zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks besteht.

Beim Nießbrauch hingegegen bezieht sich die Einräumung des Rechts allein auf die Nutzungsziehung der Sache. Gemeinsam ist der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und dem Nießbrauch aber, dass beide unvererblich und unveräußerlich sind.

Einfluss beschränkt persönlicher Dienstbarkeit auf Immobilienbewertung

Bei der Bewertung einer Immobilie spielt eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eine nicht zu unterschätzende Rolle. Manche persönliche Dienstbarkeiten bringen keinen Nachteil für potentielle Käufer mit sich, während andere, wie ein Wegerecht oder ein Wohnungsrecht den Käufer direkt beeinflussen.

Auch eine dahingehende Beschränkung, dass in bestimmten Bereichen des Grundstücks nicht gebaut werden darf, wirkt sich auf den Preis einer Immobilie aus.

  • Da jede beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden muss, können und sollten vor dem Immobilienkauf Informationen über diese eingeholt werden. In jedem Fall muss eine bestehehende beschränkt persönliche Dienstbarkeit dem potentiellen Käufer vor dem Kauf mitgeteilt werden.

Quellen

Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 - 1093 Bürgerliches Gesetzbuch) »