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Wann immer jemand auf einem Grundstück etwas bauen möchte, unterliegt er klar definierten Gesetzesvorgaben.

Das öffentliche Baurecht enthält alle rechtlich relevanten Vorschriften, welche sich mit Themen wie der Ordnung sowie Förderung baulicher Bodennutzung befassen und darüber hinaus die Zulässigkeit, Grenzen, wesentliche Veränderungen oder Beseitigung baulicher Anlagen regeln. Zudem wird die bestimmungsgemäße Nutzung von baulichen Anlagen geregelt.

Das Bauordnungsrecht wird mithilfe der jeweils geltenden Landesbauordnung (LBO) von den Bundesländern überwacht und verantwortet.

Was steht in der Landesbauordnung?

Die Regelungen jeder Landesbauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück selbst und andererseits auf die Bebauung des Grundstücks. In einer solchen Bauordnung werden also folgenden Themenfelder behandelt:

  • Erschließung eines Grundstücks
  • Art der baulichen Nutzung
  • Abstandsflächen zu angrenzenden Grundstücken
  • Gemeinschaftsanlagen, Spiel- und Stellflächen auf Grundstücken
  • Nachbarschutz
  • gesundes Wohnen (Kälte-, Wärme- und Schallschutz, Beleuchtung, Raumhöhe)
  • Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen
  • Eignung von Bauprodukten
  • Standsicherheit von Gebäuden auf einem Grundstück
  • Rettungs- und Fluchtwege in Gebäuden
  • Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abwasser)
  • Entwässerung von Grundstücken
  • Sicherheit von Baustellen und Bauwerken auf Baugrundstücken

Es gibt über diese materiellen Themen hinaus weitere, formale Aufgaben, die von der jeweiligen Bauordnung des Landes geregelt werden. Dazu gehört etwa der Ablauf der Baugenehmigungsverfahren, die Organisation der Bauaufsichtsbehörden sowie alle Vorgänge bezüglich der sogenannten Bauvorlageberechtigung.

  • Oberstes Ziel einer Landesbauordung ist nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern darüber hinaus die Gewährleistung der Sicherheit von Personen, der Schutz vor Schäden, die Garantie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Bebauung von Grundstücken.

Welche Landesbauordnung gilt?

Das Bauordnungsrecht liegt gemäß höchstrichterlicher Gutachten in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Aus diesem Grund hat jedes der 16 Bundesländer seine eigene Landesbauordnung, die für das eigene Hoheitsgebiet Geltung hat.

Wer also beispielsweise in Hessen seinen festen Wohnsitz hat, ein Grundstück in Bayern erwirbt und auf diesem ein Gebäude errichten möchte, der kann sich nicht nur deshalb auf die Landesbauordnung von Hessen berufen, weil er seinen Wohnsitz dort hat. Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Bundesland Bayern, folglich ist die dort geltende Bauordnung maßgebend.

Was gilt, Bebauungsplan oder Landesbauordnung?

Die Frage, ob ein Bebauungsplan zu beachten ist oder eine Landesbauordnung, taucht meist dann auf, wenn ein Bauherr beispielsweise eine bauliche Anlage auf seinem Grundstück verändern möchte (z. B. soll ein Carport ein Spitzdach bekommen). Wird diese Veränderung vom geltenden Bebauungsplan nicht gedeckt, spielt es keine Rolle, dass die Landesbauordnung die bauliche Veränderung erlauben würde.

Das bedeutet, dass die vom Bebauungsplan geregelten Festsetzungen für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens auch dann maßgeblich bleiben, wenn die Landesbauordnung abweichende Regelungen beinhaltet.

  • Wer sich nicht sicher ist, an welche Regelungen er sich halten muss bzw. welche Vorschriften für ihn gelten, der sollte bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden Informationen einholen oder sich von einem kompetenten Bauunternehmer unterstützen lassen.

Quellen

Landesbauordnung (LBO) »
Schleich, Michael: Kosteneinsparpotenziale einer effizienteren Landesbauordnung »