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Im Nachbarschaftsrecht sind alle gesetzlichen Rechte und Pflichten des "Miteinander" geregelt. Die Verantwortung im Nachbarschaftsrechtsgesetz tragen die Länder, die die Einhaltung und Umsetzung regeln.

Inhalt des Gesetzes sind zum Beispiel die Verpflichtung einer Einfriedung des Grundstücks, der Abstand von Hecken und Bäumen zum Nachbargrundstück oder die Einhaltung der Nachtruhe.

Auch die Eröffnung eines Gewerbebetriebs in Wohn- und Mischgebieten fällt unter das Nachbarschaftsrechtsgesetz.

Regelungen des Nachbarschaftsrechts in den einzelnen Bundesländern

In jedem Bundesland haben Nachbarn untereinander Rechte und Pflichten. Doch diese variieren, sodass sich zum Beispiel der Abstand einer Einfriedung des Grundstücks zum Nachbargrundstück in Bremen ganz anders gestaltet als in Sachsen.

Wer in ein anderes Bundesland zieht und baut, sollte sich vorab mit dem Nachbarschaftsrechtsgesetz vertraut machen. Ein zu hoher oder zu niedriger Zaun kann zum Ärgernis werden und den nachbarschaftlichen Frieden dauerhaft stören.

Einfriedungspflichtig sind beispielsweise Eigentümer von an der Straße endenden Grundstücken. Nach § 39 ist die Einfriedung als Teilung zweier Grundstücke auf einer Grenze geregelt.

Lärmbelästigung und Ruhestörung im Nachbarschaftsrecht

Im Nachbarschaftsrechtsgesetz sind die Mittags- und Nachtruhe konkret geregelt.

Weiter beinhaltet das Gesetz Regeln zur unerwünschten Ruhestörung, beispielsweise durch:

Hält der Nachbar die Ruhezeiten nicht ein, können die angrenzenden Mieter eine Mietminderung wegen andauernder Lärmbelästigung einreichen und ihr Recht zur Mietsenkung durchsetzen.

In diesem Fall wird der Eigentümer die Lärmverursacher anmahnen und über die Einhaltungspflicht des Nachbarschaftsrecht in Kenntnis setzen.

Streitthema Kinderlärm

Zu den häufigsten, bis zum Gericht führenden Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht zählt Kinderlärm. Lachen und Schreien, Spielgeräusche und gelegentliches Weinen gehört zur Entwicklung von Kindern und kann nicht gerichtlich unterbunden werden.

  • Selbst Lautstärken, die von erwachsenen Nachbarn nicht geduldet werden müssen, sind laut Nachbarschaftsrechtsgesetz bei der Verursachung durch Kinder kein Grund für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Anders verhält es sich,

  • wenn den Eltern der lärmenden Kinder eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • oder die Anstiftung zum Lärmen

nachgewiesen werden kann.

Tierhaltung auf dem Grundstück und in der Mietwohnung im Nachbarschaftsrecht

In Mietwohnungen wird die Tierhaltung per Mietvertrag geregelt. Wenn es um die Tierhaltung auf dem eigenen Grundstück geht, ist das Nachbarschaftsrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes einzuhalten.

Die übliche Heimtierhaltung darf nicht verboten werden, während es bei Nutztierhaltung im Nachbarschaftsrecht klare Regeln gibt. Hühner sind im Regelfall kein Streitthema, während es bei Schafen, Ziegen und Schweinen oder Kühen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Auch lautes, dauerhaftes Hundegebell muss laut Nachbarschaftsrechtsgesetz nicht geduldet werden.

Nachbarschaftsrecht: der Gewerbebetrieb im Wohngebiet

Darf man ein Gewerbe in der Mietwohnung oder auf dem eigenen Grundstück betreiben? Das hängt von der Art des Gewerbes ab, sagt das Nachbarschaftsrechtsgesetz.

Eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit am Computer ist erlaubt, während Gewerbe mit Kundenverkehr oder Lärmerzeugung in reinen Wohngebieten nicht geduldet werden müssen.

Ein Ladengeschäft, die gewerbliche Tierhaltung oder ein Tischlerbetrieb im Garten hinter dem Haus verstößt gegen das Nachbarschaftsrecht und kann einen gerichtlichen Entscheid nach sich ziehen.

Rasenmähen und Holz schneiden

Jährlich beschäftigen sich Gerichte mit Klagen, die sich mit dem Rasenmähen oder Holzschneiden auf dem Nachbargrundstück befassen.

Der Rasenmäher muss laut Nachbarschaftsrecht während der üblichen Ruhezeiten und am Sonntag stillstehen. Gleiches gilt auch für die Kreissäge und andere elektrische Geräte, die zur Grundstückspflege oder zur Zerkleinerung von Holz genutzt werden.

  • Hier ist das Nachbarschaftsrechtsgesetz länderübergreifend identisch und weist keine bundeslandspezifischen Unterschiede auf.

Quellen

Langgartner, Christian (2013): Nachbarrecht - Ihre Rechte und Pflichten »
Grziwotz, Herbert/ Saller, Roland Rudolf: Nachbarrecht - Meine Rechte und Pflichten als Nachbar »