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Als Notarkosten werden allgemein Gebühren und Auslagen verstanden, welche durch den Notar für dessen Tätigkeit erhoben werden. Voraussetzung für eine Begleichungspflicht ist immer eine Kostenberechnung, die dem Zahlungspflichtigen schriftlich zugeht.

Eine Rolle spielen Notarkosten in unterschiedlichen Alltagsbereichen, unter anderem im Zusammenhang mit:

  • Grundstücksrecht
  • Nachlassverwaltung
  • Eheverträgen
  • Sorgeerklärungen
  • Gründung einer GmbH

In einigen der genannten Bereiche kann der Notar hinzugezogen werden - etwa im Rahmen der Erstellung eines Testaments. In anderen Alltagsbereichen - wie dem Kauf einer Immobilie - ist die Beteiligung eines Notars allerdings vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Berechnung der beim Hauskauf anfallenden Notarkosten

Notare können die Kosten für ihre Tätigkeit nicht nach eigenem Ermessen berechnen. Grundsätzlich ist der Notar hierfür an das Gerichts- und Notarkostengesetz (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare; GNotKG) gebunden.

Über § 19 GNotKG wird beispielsweise festgelegt, welche Informationen eine Kostennote, d.h. die Rechnung eines Notars oder Rechtsanwalts, beinhalten muss. Anzugeben haben Notare immer:

  • Beim Hausverkauf setzen sich die Notarkosten aus den Notar- sowie Grundbuchgebühren zusammen. Nicht der Arbeitsaufwand des Notars, sondern der zugrunde liegende Geschäftswert bestimmt die fällig werdenden Kosten.

Wonach richtet sich die Höhe der Kosten für den Notar?

Die Höhe der Kosten richtet sich zwar grundsätzlich nach dem Geschäftswert - also dem Preis für die Immobilie plus Grundstück. Unterschiede im Umfang der Dienstleistungsschritte verändern die fällig werdenden Notarkosten jedoch ebenfalls.

So kann sich beispielsweise die Kostennote für zwei identische Immobilien um mehrere hundert Euro unterscheiden - nur durch die Abwicklung des Immobiliengeschäfts mit einem Notaranderkonto.

Notarkosten Rechner

  • Bauherren bzw. Immobilienkäufer sollten für Notarkosten und Grundbucheintrag prinzipiell etwa 1,5 Prozent bis 2 Prozent des Kaufpreises als grobe Faustregel einplanen. 1.500 Euro bis 2.000 Euro je 100.000 Euro Kaufpreis sind eine realistische Vorstellung für die Kosten von Notar und Grundbucheintrag.

Wer trägt die Notarkosten beim Hausverkauf in der Praxis?

Auf den ersten Blick sind es primär die Käufer einer Immobilie, denen der Status als Kostenschuldner zufällt. Verkäufer sind in aller Regel nur dazu bereit, die Aufwendungen aus der Löschung ihrer Belastungen auf dem Grundstück zu tragen. Allerdings können es sich Verkäufer am Ende nicht ganz so einfach machen, denn das GNotKG macht alle Personen zu Kostenschuldnern - sie haften gemeinschaftlich für die Begleichung sämtlicher Notarkosten.

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Quellen

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) »
Keller, Helmut: Praxishandbuch Baufinanzierung für Wohneigentümer: Planung - Kosten - Realisierung »