Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Rangrücktritt - Die wichtigsten Fakten

Anlass für einen nachträglichen Rangrücktritt bildet in der Regel die akute Überschuldung einer wirtschaftlichen Unternehmung - bei einem Baukredit bedeutet dies für gewöhnlich, dass der Kreditnehmer die Tilgungszahlungen nicht mehr leisten kann.

Gibt es mehrere Gläubiger, dann ist unter ihnen eine bestimmte Reihenfolge festgelegt, in der sie auf die Sicherheiten des Schuldners zurückgreifen können.

Es kann den Fall geben, bei dem ein Gläubiger seine Ansprüche zugunsten eines anderen Gläubigers in der Rangfolge zurückstellt.

Rangrücktritt bei Baufinanzierungen

Über den Begriff des Rangrücktritts liest man meist im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und unterschiedlichen Gesellschaftsformen.

Ganz allgemein spielt der Rangrückritt eine Rolle bei wirtschaftlichen Unternehmungen, wenn es um die Sicherheiten eines Kredits geht - und dies kann auch die Sicherheit einer Baufinanzierung betreffen. Hier ist dann für gewöhnlich das Grundpfandrecht betroffen.

Ist ein Kreditnehmer nicht mehr in der Lage, die aufgenommene Geldsumme zurückzuzahlen, so werden die Gläubiger bzw. das Kreditinstitut auf die Sicherheiten zurückgreifen wollen. Bei einem Hauskredit zum Hausbau oder Immobilienkauf bedeutet dies in der Regel eine Zwangsvollstreckung.

Sind nun mehrere Gläubiger im Grundbuch eingetragen, dann ist unter den Gläubigern eine bestimmte Reihenfolge festgelegt - sozusagen eine Rangfolge - in der die Ansprüche geltend gemacht werden können. Tritt nun ein Gläubiger zugunsten eines anderen in dieser Rangfolge zurück, geschieht dies durch eine Rangrücktrittserklärung.

Ratenkredit
schnell & einfach geschützte Daten

Formen des Rangrücktritts

Man kann sich unschwer vorstellen, dass die meisten Gläubiger im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nur sehr ungern in ihrem Rang zugunsten eines anderen Gläubigers zurücktreten. In der Praxis gibt es unterschiedliche Formen des Rücktritts im Rang bei den Gläubigern zu unterschiedlichen Zwecken. Das sind

Rangrücktrittserklärung

Um seine Funktion zu erfüllen muss der Rangrücktritt vom Gläubiger gegenüber dem anderen Gläubiger und mit Vorteil auch gegenüber der Revisionsstelle unwiderruflich erklärt werden.

Der Rücktritt muss so lange gültig sein, wie die Überschuldung besteht.


Quellen

Lüscher-Marty, Max: Theorie und Praxis des Bankkredits, Band 2. »
Müller-Wiedenhorn, Andreas: Forderungsmanagement: Juristisches Know-how für Manager und »
Schulz, Dirk / Bert, Ulrich / Lessing, Holger: Handbuch Insolvenz: Insolvenzverfahren, Haftung, Gläubigerschutz, Sanierung. »