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Viele verwenden den Begriff schlüsselfertig als Synonym für einzugsfertig. Allerdings besteht zwischen den beiden Begriffen ein großer Unterschied. Der Begriff ist bisher nicht rechtlich definiert, sodass es verschiedene Auslegungen gibt.

Häufig lässt sich der Begriff schlüsselfertig in Bauverträgen finden. Ebenso wird er von Bauträgern und Anbietern von Fertighäusern verwendet.

Was bedeutet schlüsselfertig?

Wem eine Immobilie schlüsselfertig übergeben wird, der kann nicht unbedingt sofort einziehen. Prinzipiell kann auch ein Rohbau als schlüsselfertig gelten und dem Bauherren übergeben werden. An einer schlüsselfertigen Immobilie können unter Umständen noch grundlegende Arbeiten fehlen, wodurch diese nicht zum Bezug bereit ist.

Ein gutes Beispiel, um den Begriff schlüsselfertig zu erklären, sind Fertighäuser. Wenn man ein solches Fertighaus kauft, dann besteht die Aufgabe des Anbieters meist darin, das Fertighaus so weit aufzubauen, dass es vor Witterungseinflüssen geschützt ist und nur vom Eigentümer betreten werden kann.

Was bei einem solchen schlüsselfertigen Haus nicht unbedingt im Vertrag enthalten ist, ist der Innenausbau. Laut einem sogenannten Schlüsselfertig-Vertrag sind zwar alle Leitungen gelegt, aber beispielsweise die für eine Bezugsfertigkeit notwendigen Sanitär- oder Küchenanlagen noch nicht installiert.

In solchen Verträgen sind dann etwa folgende Abkürzungen zu finden:

  • SF - ohne Malerarbeiten
  • SF - ohne Haustechnik
  • SF - ohne Innentüren
  • SF - ohne Bodenbelag

Um all diese Einbauten muss beziehungsweise darf sich der Bauherr nach der schlüsselfertigen Übergabe separat kümmern. Dies bedeutet einerseits etwas mehr Arbeit, gewährt aber andererseits Gestaltungsfreiheit.

Schlüsselfertig bauen

Diese Art von Bauprojekten werden vor allem von Fertighaus-Anbietern und Bauunternehmen durchgeführt. Dabei gilt es darauf zu achten, welche Arbeiten im Bauvertrag stehen. Schlüsselfertig zu bauen, gibt dem Bauherrn natürlich einen größeren Freiraum, denn er kann viele Dinge noch selbst bestimmen, etwa:

  • Qualität technischer Anlagen
  • Materialien
  • Farbgebungen

Manche Bauträger haben die unangenehme Eigenart, dem Bauherrn die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung erst am Tag des Vertragsabschlusses zu übergeben.

  • Trotz der Aufregung sollte man den Inhalt eingehend überprüfen, denn nicht wenige Bauunternehmer hoffen darauf, dass der Auftraggeber in der Aufregung wichtige Details überliest beziehungsweise nicht merkt, dass wichtige Tätigkeiten weggelassen wurden. Man sollte also immer auf genügend Zeit bestehen, um den Vertrag in Ruhe zu lesen.

Schlüsselfertig bauen - anfallende Kosten

Wie hoch die Kosten für eine schlüsselfertige Immobilie letztlich sind, hängt vor allem davon ab, welche Tätigkeiten im Vertrag vereinbart werden.

Selbst wenn man schlüsselfertig bauen lassen möchte, fallen wahrscheinlich folgende Kosten an:

  • Kosten für den Architekten (für Entwurf, Baueingabeplan, Werkplan, Statikprüfung)
  • Kosten für die Bauleitung
  • Aufwendungen für die Erstellung eines Energieausweises
  • Fest vereinbarte Kosten (für einen Mindestzeitraum von zwölf Monaten)
  • Transport- und Montagekosten (für Gerüst und Arbeitsmaschinen)
  • Kosten für die Errichtung des Hauses (mit Bodenplatte/Keller oder ab Oberkante Bodenplatte/Keller)
  • Kosten für Außenverputz bzw. Außenverkleidung
  • Aufwendungen für Dacheindeckung und Dachentwässerung
  • Kosten für Hauseingangstür, Innentüren, Fenster bzw. Terrassentüren, Treppe
  • Kosten für die Haustechnik (Heizungsanlage, Lüftung, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen)
  • Aufwendungen für Verlegung von Estrich
  • Kosten für Maler- und Fliesenarbeiten, Bodenbeläge

Neben diesen Faktoren können zusätzlich noch weitere Kostenfaktoren hinzukommen. Die hier genannten beziehen sich ausschließlich auf das zu errichtende Gebäude.

Nicht berücksichtigt sind etwa die Kosten für zusätzliche Gebäude wie eine Garage oder ein Gartenhaus. Weiterhin müssen noch die Kosten für Außenanlagen hinzugerechnet werden.


Quellen

Hammer, Thomas: Ihr Weg zum Wohneigentum: Finanzieren, planen, entscheiden »
Metzger, Bernhard: Bauherren-Handbuch -mit Arbeitshilfen online: Vom Baugrubenaushub bis zur Schlüsselübergabe »