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Wer auf einem Grundstück eine bauliche Anlage errichten, verändern oder abreißen möchte, der benötigt unter Umständen eine Baugenehmigung beziehungsweise eine Bauerlaubnis oder Baubewilligung von der zuständigen Baubehörde.

Die Genehmigung ist Teil des öffentlichen Baurechts in Deutschland und ist ein sogenannter Verwaltungsakt (VA). Er besitzt begünstigenden und zugleich belastenden Charakter. Begünstigt wird der Bauherr, eine Belastung entsteht eventuell den angrenzenden Nachbarn.

Die Rechtsgrundlage für die prinzipielle Erlaubnis zu baulichen Maßnahmen ist der Art 14 GG (Grundgesetz).

Braucht man eine Carport Baugenehmigung?

Ob man für ein zu errichtendes Carport eine Genehmigung benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese sollte man als Bauherr unbedingt beachten, denn Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Entscheidende Faktoren sind:

Eine Carport Baugenehmigung auszustellen fällt in die Verantwortung der Bundesländer und wird durch die jeweilige Landesbauordnung detailliert geregelt. Daher gibt es unterschiedliche Richtlinien und auch Maße, bis zu denen ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden darf.

Hier sollte man sich schon vor dem Beginn der Bauarbeiten informieren und falls notwendig, eine entsprechende Carport Baugenehmigung einholen.

Wann ist keine Carport Baugenehmigung notwendig?

Erst ab einer bestimmten Carportgröße benötigt der Bauherr eine entsprechende Carport Baugenehmigung der Baubehörde. Die Maße des zu um- oder überbauenden Raumes ist hier ausschlaggebend.

Intention dabei ist, dass ein Carport vorgeschriebene Maße (z. B. eine bestimmte Höhe, Breite oder Länge) nicht überschreiten und damit unter Umständen zu Nachteilen für den Nachbarn führen soll. Auch vorgeschriebene Abstände zum Nachbargrundstück oder Nachbargebäude sollen dadurch gewährleistet werden.

Ohne Carport Baugenehmigung bauen - mögliche Konsequenzen

Die Frage, bis zu welcher Größe ein Carport keine Baugenehmigung benötigt, ist also mit der jeweils zuständigen Baubehörde zu klären. Übergeht man als Bauherr die Vorschriften und baut ohne Carport Baugenehmigung, reagieren die Baubehörden mitunter, indem sie hohe Geldstrafen verhängen.

Eine weitere, mögliche Strafe ist eine Rückbauanordnung, die die Beseitigung des rechtswidrig errichteten Carports anordnet.

Ohne Baugenehmigung darf in den einzelnen Bundesländern ein Carport errichtet werden, wenn es zum Beispiel nicht mehr als 30 m² (Berlin, Baden-Württemberg) bis 150 m²(Brandenburg) Grundfläche umbaut. In großen Metropolen gelten in der Regel kleinere Maximalmaße, als in ländlichen Regionen.

Die Carport Baugenehmigung in den Bundesländern

Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, ab wann eine Carport Baugenehmigung für ein Carport einzuholen ist. Neben den maximal erlaubten Quadratmeterzahlen spielen noch die folgenden Faktoren eine Rolle und ermöglichen den Bau ohne Genehmigung (das Bauen unter Verfahrensfreiheit):

Berücksichtigt der Bauherr alle diese Vorgaben, kann die Baubehörde auf die Carport Baugenehmigung verzichten und die Errichtung des Carports auch so erlauben.

  • Wer neben der Errichtung eines Carports noch weitere Baumaßnahmen plant, sollte sich unbedingt an das geltende Recht halten. Tut man dies nicht, kann dies eventuell zu Problemen bei späteren Bauanträgen führen.

Antragsformular für eine Carport Baugenehmigung

Wer ein Antragsformular für eine Carport Baugenehmigung benötigt, kann sich ein solches bei der zuständigen Baubehörde besorgen beziehungsweise nachfragen, welche Unterlagen benötigt werden.

Zwar sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden, meist braucht man aber:

Kosten für eine Carport Baugenehmigung

Die Carport Baugenehmigung für ein Carport zu erhalten ist nicht ganz billig, denn es müssen verschiedene Unterlagen beigebracht werden, deren Erstellung mit Kosten verbunden ist. Dazu zählen vor allem circa 15 bis 20 Euro für die Flurkarte, zwischen 50 und 200 Euro für den Bauantrag sowie maximal 300 Euro für den Lageplan. Eventuell kommen weitere Gebühren hinzu.


Quellen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Art 14 »
Hollecker, Erwin: Bauen plus Wohnen: Ihr Ratgeber für Fragen rund ums Haus »
Axel Wirth, Axel / Schneeweiß, André: Öffentliches Baurecht praxisnah: Basiswissen mit Fallbeispielen »