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Eine Gemarkung besteht aus genau vermessenen, nummerierten und aneinander angrenzenden Gebieten, den sogenannten Fluren.

Jeder Flur ist in einem Flurbuch und einer Flurkarte aufgezeichnet. Ein Flur untergliedert sich wiederum in mehrere Flurstücke, den Parzellen, die unter einer eindeutigen Nummer in einem amtlichen Verzeichnis von Grundstücken, dem Liegenschaftskataster, geführt werden.

Gemarkungen und Gemeinden

Die Gemarkung entspricht meist dem Gemeindegebiet, da die Grenzen einer Gemeinde oder eines Stadtbezirks häufig mit den Gemarkungsgrenzen übereinstimmen. Es gibt auch große Gemeindegebiete, die in weitere Gemarkungen bzw. Gemarkungsflächen unterteilt werden können.

Im Gelände erkennt man den Verlauf einer Gemarkung an den Marksteinen, die oft mit den Initialen der Ortsnamen versehen sind. Sie sind die dauerhaften und örtlich sichtbaren Markierungen einer Gemeinde.

Warum ist eine Gemarkung wichtig?

Das Liegenschaftskataster ist in Gemarkungen aufgeteilt und enthält alle Grundstücke. Selbst wenn im Grundbuch ein Grundstück nicht eingetragen sein sollte, ist es im Liegenschaftsbuch amtlich verzeichnet.

Als erforderliche Beleihungsunterlagen für einen Immobilienkredit sind stets ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch und eine Flurkarte vorzulegen.

Die Angaben im Liegenschaftskataster genießen öffentlichen Glauben und können von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist. Im Gegensatz zum Grundbuch, das in rechtlicher Hinsicht informiert, beschreibt das Liegenschaftskataster Flurstücke in tatsächlicher Hinsicht.

Wichtige Katasterbücher sind:

  • das Liegenschaftsbuch
  • das Flurbuch
  • die Namenskartei, zum Auffinden des Eigentümers eines Grundstücks

Liegenschaftskataster im Grundbuch

Zuständig sind die Katasterämter oder Vermessungsämter. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung werden die Register der Liegenschaftskataster heutzutage elektronisch in amtlichen Liegenschaftsdatenbanken geführt.

Die Beschreibung der Gemarkung steht durch eine gezielte Suchanfrage zum Download bereit. Neben den Flurstücken kann auch gezielt nach Gebäuden oder Verwaltungseinheiten gesucht werden.

Um Einsicht zu nehmen bedarf es einer vorigen, formlosen Antragstellung. Die Einsichtnahme bedarf einer Begründung, die offen zu legen ist.

Ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch enthält folgende Angaben:

  • Gemeinde, Gemarkung, Grundbuchbezirk, Grundbuch Band/Blatt, Erbbaugrundbuch Band/Blatt
  • Flur, Rahmenkarte, Flurstücke, Lage
  • Eigentümer, Nutzungsart, Fläche, Angaben zu Ackerland/Grünland, Ertragsmesszahl, Gesamtfläche
  • Bestandnummer, Fortführung, Bemerkungen

Quellen

Niedermaier, Paul (2008): Städte, Dörfer, Bauwerke: Studien zur Siedlungs- und Baugeschichte Siebenbürgens »