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Möchte man ein Haus kaufen, sollten alle wichtigen Details zu diesem Rechtsgeschäft schriftlich fixiert werden.

Am ehesten lässt sich dies mit einem Hauskaufvertrag bewerkstelligen. Unter einem solchen Vertrag versteht man eine verbindlich getroffene Regelung bezüglich eines Immobilienkaufs.

Mit einem Hauskaufvertrag lassen sich Ursachen für spätere Streitigkeiten schon im Vorfeld vermeiden. Als rechtliche Basis dient hier der § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Beteiligte Parteien bei einem Hauskaufvertrag

Wenn eine Immobilie verkauft werden soll, sind immer mehrere Parteien an der Abwicklung des Geschäftes beteiligt. Idealerweise wirken an einem solchen Kauf beziehungsweise Verkauf folgende Personen mit:

Die Hauptpersonen sind natürlich Verkäufer und Käufer, die als unmittelbare Parteien im Hauskaufvertrag genannt werden. Die anderen Parteien leisten durch ihre Arbeit lediglich Hilfestellung für das Zustandekommen des Geschäfts.

Der Notar und seine Aufgaben beim Hauskaufvertrag

Die wichtigste Person neben dem Verkäufer und dem Käufer ist der Notar. Er bereitet das Rechtsgeschäft vor, setzt den Hauskaufvertrag auf und lässt den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen.

Zudem beglaubigt er in seiner Funktion den Vertrag als rechtsgültig und sorgt auf diese Weise mit dafür, dass das Rechtsgeschäft rechtliche Wirksamkeit erlangt.

  • Die Beteiligung eines Notars bei einem Hauskauf steht den Parteien nicht frei, sondern ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Auf diese Weise werden den Beteiligten ausgewogene Verhandlungen und damit noch größere Rechtssicherheit garantiert.
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Muster für einen Hauskaufvertrag

Damit beim Verkauf oder Kauf eines Hauses nichts schiefgeht, ist es gut, einen möglichst rechtssicheren Vertrag abzuschließen. Falls man sich dazu entschließt, selbst einen Hauskaufvertrag zu entwerfen, helfen die zahlreichen, im Internet erhältlichen Muster für solche Verträge.

In einem Hauskaufvertrag müssen alle wichtigen Details aufgeführt sein und zwar so, dass keine Unklarheiten bestehen bleiben. Dazu gehören:

Falls man einen Hauskaufvertrag nicht alleine aufsetzen kann, besteht die Möglichkeit, seinen Immobilienmakler zu fragen. Er hat fundierte Kenntnisse und kann sicherlich wertvolle Tipps zur Form und zum Inhalt des Kaufvertrages geben.

Hauskaufvertrag prüfen lassen?

Da es bei einem Hauskauf meist um sehr viel Geld geht, ist es ratsam, den Hauskaufvertrag noch einmal eingehend auf eventuelle Form- oder Inhaltsfehler überprüfen zu lassen.

Normalerweise arbeitet der mit dem Verkauf beauftragte Immobilienmakler solche Verträge aus, sodass sie meist korrekt sind. Trotzdem sollte man jemanden mit umfassender Fachkenntnis bitten, den Hauskaufvertrag noch ein weiteres Mal zu überprüfen. Dies kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht ebenso sein, wie ein Notar aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 »
Trübestein, Michael / Pruegel, Michael: Kompakt Edition: Immobilienfinanzierung: Grundbegriffe und Definitionen »
Rennert, Guido: Praxisleitfaden Immobilienanschaffung und Immobilienfinanzierung »