Unter einer Mietkaution versteht man eine Zahlung des Mieters an den Vermieter einer Wohnung, die bei Abschluss des Mietvertrages als Sicherheit zu hinterlegen ist. Sie dient dazu, eventuell während der Laufzeit des Vertrages entstehende Forderungen des Vermieters auszugleichen. Im Mietvertrag ist zumeist geregelt, welche Instandsetzungen der Mieter selbst vornehmen muss. Ist vom Mieter alles wie vereinbart erbracht worden, erhält dieser die Mietkaution inklusive Zinsen zurück.

Mietkaution: Was ist das?

Mietkaution wird vom Mieter an den Vermieter gezahlt und dienst als Sicherheitsleistung. Sollten nach Auszug des Mieters Schäden auftreten, kann der Vermieter diese von der Mietkaution bezahlen. Dies können nicht oder nicht rechtzeitig gezahlte Nebenkosten oder Reparaturen sein, welche aufgrund der Nutzung notwendig geworden, aber vom Mieter nicht bezahlt worden sind. Eine solche Kaution ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und muss nur gezahlt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten ist.

Mietkaution Rechner

Der Vermieter legt das Geld der Mietkaution auf einem Konto an, auf dem es Zinsen bringt. Zieht man nach ein paar Jahren aus, kann das Geld verzinst zurückerhalten werden.

Mietkaution Rechner

Mietkaution Höhe

Die Höhe wird in § 551 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der Vermieter einer Wohnung darf nicht einfach so viel Kaution vom Mieter verlangen, wie er gerne möchte. Zur maximalen Höhe der Kaution gibt es gesetzliche Vorschriften.

  • Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Wird im Mietvertrag eine höhere Kaution genannt, ist der entsprechende Teil des Vertrages rechtlich nicht bindend.

Mietkaution Zahlung

Ist die Zahlung einer Kaution vereinbart worden, hat der Mieter verschiedene Möglichkeiten, die Sicherheitsleistung an den Vermieter weiterzuleiten. Die häufigsten Arten sind:

  • Übergabe von Bargeld an den Vermieter (möglichst gegen eine vom Vermieter unterzeichnete und datierte Quittung unter Nennung des Betrages)
  • Überweisung der Mietkaution auf das Konto des Vermieters
  • Abschluss einer Mietkautionsversicherung
  • Einrichten eines Sparkontos mit Sperrvermerk (zugunsten des Vermieters)
  • Einzahlung der Mietkaution auf ein Sparbuch (Übergabe an den Vermieter)
  • Bürgschaft (z. B. in Form einer Bankbürgschaft)
  • Abtretung einer Sparforderung in Höhe des Kautionsbetrages an den Vermieter

Mietkaution: Pflichten des Vermieters

Hat der Vermieter die Kaution erhalten, darf er sie nicht einfach nach seinen Wünschen verwenden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kaution auf einem insolvenzsicheren Konto verbleiben muss.

Dieses Konto muss zwingend vom sonstigen Vermögen des Vermieters separiert sein. Der Mieter muss die Mietkaution nicht mit einer einmaligen Zahlung begleichen. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei Monatsraten an den Vermieter zu zahlen.

  • Ist eine Einmalzahlung im Mietvertrag festgehalten, muss sich der Mieter nicht daran halten.

Zinsen für die Mietkaution

Die Mietkaution darf vom Vermieter nicht einfach in einer Schublade verwahrt werden, sondern ist so anzulegen, dass sie Zinsen erwirtschaftet. Endet der Mietvertrag und die Sicherheitsleistung muss an den Mieter zurückerstattet werden, hat der Vermieter die Kaution und auch die angefallenen Zinsen an den Mieter weiterzugeben.

Mietkaution Rückzahlung

Wird ein Mietverhältnis beendet, so steht dem bisherigen Mieter die von ihm geleistete Kautionszahlung zu. Damit er sie vom Vermieter ohne Abzüge zurückbekommt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Es sind keine Ansprüche des Vermieters vorhanden, die durch die Kaution abgedeckt werden müssen
  • Der Vermieter hat die sogenannte "Überlegungsfrist" verstreichen lassen (sie beträgt bei Wohnraum maximal 6 Monate)

Die Kaution ist spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Bei noch ausstehender Nebenkostenabrechnung kann sich die Rückzahlungsfrist auf 12 Monate verlängern.

  • Es gibt laut Gesetzgeber eine Verjährungsfrist für die Rückzahlungsforderung bezüglich einer Mietkaution. Diese beträgt 3 Jahre. Nach Ablauf kann der Mieter die Rückzahlung seiner Mietkaution nicht mehr rechtlich einfordern.

Zur Einbehaltung der Kaution bedarf es unstreitiger Forderungen von Seiten des Vermieters. Nicht gezahlte Nebenkosten lassen sich beispielsweise durch Rechnungen belegen.

Bei Schäden in der Wohnung ist die Sachlage komplizierter. Hier muss dem Mieter grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz nachgewiesen werden.

Der Schaden muss das übliche Maß überschreiten, d. h. eine gesprungene Kachel im Bad ist kein Grund, sind aber eine ganze Reihe von Kacheln nachweislich während der Mietzeit beschädigt worden, kann der Vermieter die Mietkaution für die Reparatur verwenden.

Mietkaution durch Bankbürgschaft

Nicht selten hat der Mieter aufgrund des bevorstehenden Umzugs nicht genug finanzielle Mittel, um die geforderte Kaution zu zahlen. In diesem Fall kann eine Bankbürgschaft helfen. Die Bank springt sozusagen für den Mieter als Bürge ein und verpflichtet sich, eventuell entstehende Forderungen des Vermieters zu regulieren.

Eine solche Bürgschaft ist kostenpflichtig und der Mieter muss jährlich, abhängig von der anbietenden Bank, etwa 60 Euro zahlen.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 551 »
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 195 »