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Möchte man eine Immobilie bauen oder kaufen, ist man meist auf ein Bankdarlehen für die Finanzierung des Eigenheimprojektes angewiesen. Hierfür muss ein Darlehensantrag bei der Bank gestellt werden.

Diese wird dann mithilfe einer Wirtschaftsauskunftei (die beispielsweise als Schufa oder Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung bekannt ist), die Bonität des Antragstellers überprüfen.

Nur bei ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt die Bank das Darlehen.

Wer hat Zugriff auf Daten der Wirtschaftsauskunftei?

Diese Auskunfteien wurden geschaffen, um die gesammelten Daten an Geschäftspartner weiterzugeben. Zu den Geschäftspartnern der Wirtschaftsauskunftei gehören vor allem:

Die einzelnen Partner werden von einer Wirtschaftsauskunftei in die Klassen A, B und F unterteilt und erhalten gemäß ihrer Zuteilung Zugriff auf unterschiedliche Daten.

Welche Daten lassen sich bei der Wirtschaftsauskunftei abfragen?

Wer als Privatperson eine sogenannte Selbstauskunft anfordert, der erhält sämtliche Daten, die über ihn bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei existieren. Auf diese Weise kann er überprüfen, ob die bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei liegenden Daten noch aktuell sind. Es gibt Vorschriften, wie lange solche Daten dort gespeichert werden dürfen.

  • Als Privatperson hat man das gesetzlich garantierte Recht, einmal jährlich eine kostenfrei Selbstauskunft zu beantragen. Benötigt man sie häufiger, kann man sich kostenpflichtig bei der Wirtschaftsauskunftei anmelden. Hier gibt es drei unterschiedlich gestaltete Service-Pakete.

Gemäß der Unterteilung in die Klassen A, B und F können die Geschäftspartner auf unterschiedliche Datensätze zugreifen, um entweder die Bonität zu prüfen oder eine Identitätsfeststellung durchzuführen.

Die zur Verfügung gestellten Daten werden wie folgt eingeteilt:

Warum man bei der Wirtschaftsauskunftei gespeichert ist

Der Zugang zu Dienstleistungen und Waren hat sich vor allem durch den Internethandel sehr vereinfacht. Fast alles lässt sich online kaufen, leasen und buchen. Selbst wichtige Verträge können inzwischen auf elektronischem Wege abgeschlossen werden. In der komplexer werdenden Welt der Wirtschaft benötigt man Hilfsmittel, um feststellen zu können, ob ein Kunde kreditwürdig ist und vertraglich vereinbarte Kosten fristgerecht zurückzahlen kann. Dazu dienen die Daten einer Wirtschaftsauskunftei.


Quellen

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 34 »
Dengl, G.: Schufa und Co.: Wirtschaftsauskunfteien im Spannungsfeld von Gläubigerschutz und Privatsphäre »
Eggs, Holger: Vertrauen im Electronic Commerce: Herausforderungen und Lösungsansätze »