Hauskredit

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Hauskredit und Scheidung: Haben sich Partner oder Eheleute Eigentum aufgebaut, das durch einen Hauskredit finanziert wird, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Um den Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses zu verhindern, gibt es mehrere Möglichkeiten. Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, müssen sich die ehemaligen Partner einig sein.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Hauskredit und Scheidung: wer haftet?
  2. Übernahme durch Partner
  3. Teilung der Immobilie und des Hauskredits

Hauskredit bei Scheidung - wer haftet?

In der Regel stehen beide Partner im Grundbuch sowie im Kreditvertrag. Gesamtschuldnerisch haben beide Parteien der Finanzierung zugestimmt. Im Falle einer Trennung/Scheidung kann die Bank wählen, welchen der Partner sie als kreditwürdiger erachtet.

  • Eine Trennung oder Scheidung ändert für beide Parteien nichts hinsichtlich der Haftung gegenüber dem Kreditinstitut, insofern sie auch gemeinsam unterschrieben haben.

Übernahme der Immobilie und des Hauskredits durch einen Partner

In den meisten Fällen erfolgt eine Einigung dahingehend, dass die Immobilie nicht veräußert und der Hauskredit weiter bedient wird. Der finanzstärkere Partner wird die Immobilie behalten und den Hauskredit komplett zurückzahlen.
Einkommen und Vermögen sind hierfür entscheidend. In der Regel ist der Hauptverdiener des Ex-Ehepaares in der stärkeren Position und wird die Immobilie samt Finanzierung übernehmen.

  • Stehen beide Partner im Grundbuch, muss eine Änderung zugunsten des zukünftigen Kreditnehmers erfolgen. Sobald sich die Parteien einig sind, dass ein Partner die Immobilie behält und damit auch die Kreditlast übernimmt, muss dies zwingend bei der Bank angegeben werden. Der Kreditvertrag wird entsprechend angepasst, beide Partner geben hierzu ihr Einverständnis.

Teilung der Immobilie

Handelt es sich bei der Immobilie beispielsweise um ein Zweifamilienhaus, kann das Haus auch geteilt werden. Beide Partner übernehmen je zur Hälfte Haus und Kreditlast.

Auch hier ist es zwingend erforderlich, die Teilung im Grundbuch eintragen zu lassen, damit der Anspruch beider Partner rechtskräftig wird.

Der Hauskredit: oftmals ein wesentlicher Streitfaktor bei einer Scheidung

Der Hauskredit ist ohne Zweifel einer der wesentlichen Streitgründe bei einer Scheidung oder Trennung. Gerade, wenn der Ex-Ehemann derjenige ist, der den Hauskredit übernehmen soll, weil er der Hauptverdiener ist.

Die Ex-Ehefrau aber diejenige ist, die sich um die Kinder sorgt und damit in der Immobilie verbleiben möchte bzw. muss. In den meisten Fällen macht es in diesen Belangen Sinn, sich Rat bei einem Rechtsanwalt zu holen, der sich darum bemühen wird, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Einzelnachweise und Quellen

Gesetz über Kreditvergabe >>