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Die Bauleistungsversicherung ist eine Option, wie sich Bauherren bei widrigen Umständen, wie zum Beispiel wetterbedingten Schäden, vor hohen Kosten schützen können.

Was steckt in den Tarifen genau drin? Welche Schadensereignisse werden von einer Bauleistungsversicherung berücksichtigt?

Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren

Die Bauleistungsversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten, welche für die Schadensbeseitigung und Wiederherstellung entstehen. Dazu gehören unter anderem:

Wesentliches Ziel ist die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden.

Was wird versichert?

Bauleistungsversicherung

Versichert werden mit der Bauleistungsversicherung Ereignisse wie:

Während einige Gesellschaften auch Brand und Explosionen als versicherten Schaden anerkennen, kann in anderen Tarifen dies ausgeschlossen sein – oder ist separat abzusichern.

  • Bauherren sollten sich grundsätzlich mit den Leistungsausschlüssen sowie den Obliegenheiten aus dem Vertrag beschäftigen. Verstöße gegen die Pflichten aus dem Vertrag können den Schutz der Bauleistungsversicherung riskieren und damit letztlich auch die Baufinanzierung destabilisieren.
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Bauleistungsversicherung - Schadenbeispiele

Für Bauherrn und Bauunternehmer ist es gut zu wissen, bei welcher Art von Schäden die Bauleistungsversicherung überhaupt einspringt. Zunächst sollte man sich bewusst sein, dass die Versicherung zum Ziel hat, entstandene Schäden so zu beseitigen, dass der Zustand vor dem Schadenseintritt wieder hergestellt wird.

Dazu übernimmt die Versicherung die dafür anfallenden Lohnkosten, eventuell notwendige Abbruchkosten sowie die Materialkosten.

Folgende Schadensszenarien sind durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt:

Nicht durch die Versicherung abgedeckt sind Feuerschäden (z. B. durch Blitzeinschlag, Brand, Explosion, Flugkörper). Hier sollte man als Versicherungsnehmer den Vertrag genau durchlesen und auf die Anschlüsse achten.

  • Bei manchen Versicherungsgesellschaften sind Schäden aufgrund von Feuer im Vertrag enthalten. Die meisten bieten aber eine separate Feuerrohbauversicherung an.

Kosten für eine Bauleistungsversicherung

Um die Kosten für die Bauleistungsversicherung zu berechnen, benötigt man neben der Summe der Gesamtbaukosten (inklusive Grundstücks- und Erschließungskosten, geschätzte Ausgaben für Handwerkerrechnungen, Baustoffe, Fertigbauteile sowie Kosten für Zufahrtswege, Wegbefestigungen und Eigenleistungen) noch die Quadratmeterzahl.

An einem Beispiel lässt sich zeigen, wie hoch die Versicherungsprämie bei unterschiedlichen Gesellschaften wäre. Dazu kann man die Bausummen auf 150.000 € und 250.000 € festlegen und bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein Angebot einholen. Bei der niedrigeren Bausumme lagen die Kosten zwischen knapp über 90 € und etwas mehr als 400 €.

Für eine Bausumme von 250.000 € musste man zwischen etwa 250 € und knapp 670 € an Prämie zahlen. Ein Vergleich lohnt sich also definitiv. Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich die Höhe der Prämie übrigens deutlich reduzieren.

Für wen eine Bauleistungsversicherung sinnvoll ist

Wer ein Eigenheim baut, möchte natürlich einen möglichst reibungslosen Ablauf und keine zusätzlichen Kosten. Gerade bei Bauarbeiten können aber unvorhergesehene Situationen eintreten, durch die Schäden am Bau entstehen und die beseitigt werden müssen. Deshalb schließen viele Bauherrn eine solche Bauleistungsversicherung ab und nehmen die Kosten für die Prämie in Kauf.

Für den Bauunternehmer ist diese Versicherung ebenfalls sinnvoll, da das Hauptrisiko während der Bauphase zu einem großen Teil bei ihm liegt. Die Aufsicht wurde durch den Abschluss des Bauvertrages an ihn als Bauunternehmer delegiert und falls er selbst oder seine Bauarbeiter fahrlässig handeln, kann die Bauleistungsversicherung die dadurch verursachten finanziellen Schäden für ihn auffangen.


Quellen

dejure.org: Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A »
dejure.org: Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, Vergabe- und Vertragsordnung für BauleistungenTeil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen »