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Ein dingliches Recht ist das Recht an einer Sache oder einem Grundstück und wirkt gegenüber jedermann. Daher spricht man bei einem dinglichen Recht auch von einem absoluten Recht.

Regelungen in Bezug auf diese Rechte finden sich in den §§ 864 bis 1296 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Da das Eigentum an einem Grundstück auch ein dingliches Recht ist, spielt dieses Rechtsgebiet bei der Übertragung von Grundstücken und damit im Immobilienrecht eine Rolle.

Was ist ein dingliches Recht?

Dingliche Rechte setzen Gegenstände und Personen zueinander in Beziehung. Im Sachenrecht finden sich die meisten Vorschriften zu diesem Regelungsbereich, aber auch der Allgemeine Teil des BGB beinhaltet Vorschriften zu diesem Rechtsgebiet.

Im Gegensatz zum Schuldrecht, das nur zwischen den beteiligten Parteien Wirkung entfaltet (Bsp. Kaufvertrag über ein Grundstück), gelten dingliche Rechte gegenüber jedermann (Bsp. Eigentum an einem Grundstück).

Wie werden dingliche Rechte an einem Grundstück übertragen?

Nachdem sich die Parteien in einem schuldrechtlichen Vertrag über den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie geeinigt haben, stellt sich nun die Frage, wie die sachenrechtliche Eigentumsübertragung vonstatten geht. Denn anders als bei einem gekauften Brötchen oder einer CD, kann die Sache hier nicht im wörtlichen Sinne von einer Person an eine andere übergeben werden.

Deswegen gibt es im deutschen Recht spezielle Regelungen zur Übertragunung eines dinglichen Rechts. Die Einigung über die Übertragung eines Grundstücks wird als Auflassung bezeichnet.

Die Parteien müssen vor einem Notar ihre Einigung bekunden und die Rechtsänderung im Bezug auf das Eigentum am Grundstück wird im Grundbuch eingetragen.

Weiterhin kann der Eigentümer eines dinglichesn Rechts dieses auch auf Dritte übertragen. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen, beispielsweise kann ein Nießbrauch nicht übertragen werden.

Beschränktes dingliches Recht

Nicht nur das Eigentumsrecht ist ein dingliches Recht, es gibt auch eine Vielzahl abgeleiteter dinglicher Recht.

Viele dieser Rechte werden als beschränktes dingliches Recht bezeichnet, da sie nur einen beschränkten, genau definierten Zugriff auf die Sache gestatten.

  • Im Vergleich zu den dinglichen Rechten, ist ein beschränkt dingliches Recht dadurch gekennzeichnet, dass sie an einer Sache nur bestimmte Teilberechtigungen gewähren und der Haupteigentümer somit in seinen Vorhaben beschränkt ist.

Beispiele für ein dingliches Recht

Beispiele für ein dingliches Recht könnten folgende Aspekte sein:


Quellen

Schmieke, Arne (2017): Der Unterschied zwischen dinglichen und persönlichen Rechten an Immobilien »
Wilhelm, Jan (2007): Sachenrecht - Eigentum, beschränkte dingliche Rechte, Besitz »