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Unter einer Schuldübernahme, die auch Schuldwechsel oder Schuldnerwechsel genannt wird, während versteht man, die Bereitschaft einer dritten Partei, den Darlehensvertrag des ursprünglichen Darlehensnehmers zu übernehmen und somit schuldrechtlich an seine Stelle zu treten.

Eine Schuldübernahme beinhaltet, dass der neue Darlehensnehmer sämtliche Rechte und Pflichten seines Vorgängers übernimmt, dafür aber auch als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

Ablauf einer Schuldübernahme

Hat ein Darlehensnehmer eine geeignete Person oder auch Institution gefunden, die zur Übernahme der Schuld bereit ist, muss der bisherige Darlehensnehmer mit den Gläubigern sprechen. Ihre Zustimmung zu diesem Vorgang ist zwingend erforderlich.

Wurde die Schuldübernahme mit Zustimmung aller Gläubiger, in diesem Fall mit Einwilligung der Bank als Darlehensgeberin, durch die Unterzeichnung eines notariell beglaubigten Vertrages vollzogen, ist der bisherige Darlehensnehmer schuldenfrei.

Wann kommt die Schuldübernahme zur Anwendung?

Für ein solches Vorgehen können ganz unterschiedliche Gründe vorliegen. Meist sind es Veränderungen im privaten oder auch beruflichen Umfeld des Darlehensnehmers, die ihn zu solch einem Schritt zwingen.

Eine Schuldübernahme kann bedingt sein durch:

In den meisten Fällen ist die Trennung die Ursache dafür, dass es zu einem Schuldnerwechsel kommt. Wenn Eheleute gemeinsam ein Haus gebaut haben, dessen Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist, stellt sich fast immer die Frage nach dem Haus.

Oft möchte zumindest einer der Partner die Immobilie nicht verkaufen, sondern übernimmt lieber den vom bisherigen Partner gehaltenen Teil der Schuld.

Die Bank wird dann anhand von Unterlagen prüfen, ob die Schuldenlast vom übernehmenden Partner alleine getilgt werden kann. Nur dann wird sie dem Schuldnerwechsel zustimmen.

Kosten einer Schuldübernahme

Bei einem Schuldnerwechsel entstehen natürlich Kosten. Diese sind von den bisherigem oder zukünftigem Darlehensnehmer zu tragen. Neben den Kosten für den Grundbucheintrag erheben auch die Banken Kosten für eine Übernahme.

  • Die Kosten, die für einen Schuldwechsel anfallen, liegen meist zwischen 100 und 600 Euro, abhängig von der Bank, die für die Baufinanzierung zuständig ist.

Einzelnachweise und Quellen

Fikentscher, Wolfgang / Heinemann, Andreas: Schuldrecht »
Westermann, Harm Peter / Bydlinski, Peter: BGB - Schuldrecht, allgemeiner Teil »