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Für jedes Rechtsgeschäft hat der Gesetzgeber ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht vorgesehen. Laut diesem kann man beispielsweise als Käufer innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist ein abgeschlossenes Geschäft widerrufen und auflösen.

Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen von dieser Regelung. Rechtsgrundlage für den Widerruf von Verträgen bildet der § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Krediten?

Wer als Privatperson einen Kredit aufgenommen hat, für den gilt die gesetzlich vorgegebene Widerrufsfrist von 14 Tagen. Bei Kreditverträgen beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn der Kreditnehmer beispielsweise ein Formular erhalten hat, in dem sämtliche, für den Kreditvertrag relevanten Konditionen enthalten sind. Dies kann etwa der schriftlich ausgefertigte Kreditvertrag selbst sein oder auch eine Vertrags-Urkunde.

Ab dem Moment des Erhalts solcher Unterlagen beginnt die Widerrufsfrist, innerhalb derer man dem Vertrag widersprechen und ihn auf diese Weise aufheben kann. Es gilt allerdings zu beachten, dass man bei einigen Kreditformen kein Recht auf Widerruf hat und damit auch auf keine Widerrufsfrist pochen kann.

Diese Ausnahmeregelungen gelten etwa für:

  • gewerbliche Kredite
  • kleine Kredite mit niedriger Netto-Kreditsumme unter 200 Euro
  • kurzfristige Kredite von unter 3 Monaten Laufzeit
  • sogenannte Arbeitgeberkredite als Nebenabsprachen zum Arbeitsvertrag
  • vom Staat gewährte Förderkredite

Die Widerrufsfrist ist auf jeden Fall einzuhalten, denn wer einen Vertrag zu spät widerruft, hat kaum noch Möglichkeiten, aus diesem auszusteigen. Damit man die Frist einhält, ist vor allem das Datum des Eingangs beim Empfänger von Bedeutung.

  • Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorgaben zur Form eines Widerrufs, es ist aber sinnvoll, diesen in schriftlicher Form und per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Der Empfangsvermerk des Briefträgers dokumentiert die eingehaltene Frist zum Widerruf.

Wann die Widerrufsfrist endet

Laut Gesetzgeber endet die Frist nach exakt 14 Tagen ab dem Moment, in dem der Kreditnehmer die für den Kredit relevanten Unterlagen erhält. Manchmal werden allerdings auch Fristverlängerungen vereinbart, etwa bei noch nicht vorhandenen, wichtigen Informationen bezüglich des Kredits (z. B. Laufzeit, Zinssatz, Kreditsumme). Meist wird in solchen Fällen eine Frist von maximal 30 Tagen vereinbart.

Widerrufsfrist ist abgelaufen - was nun?

Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, dann hat man im Grunde keine Möglichkeit mehr, vom einmal geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass man in der Widerrufsbelehrung des Kreditgebers einen Fehler entdeckt. In diesem Fall wurde die Frist zum Widerruf nie "aktiviert" und man darf trotz offiziell abgelaufener Frist weiterhin den Vertrag widerrufen.

Deshalb ist jedem Kreditnehmer zu raten, sich die von der Bank abgegebenen Widerrufsbelehrung genau anzuschauen und sie eventuell sogar von einem Experten auf ihre Korrektheit hin überprüfen zu lassen. Tatsächlich schleichen sich immer wieder Fehler ein.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 355 »
Henke, Christoph Conrad: Zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Eine Zusammenfassung der Rechtsprechung »