Hauskredit

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Ein Privatinsolvenz-Verfahren ist für die Beteiligten, vor allem den Schuldner, ein schwerer Einschnitt.
Sobald die kreditgewährende Bank von dem Insolvenzverfahren erfährt, kann der Kredit für das Haus fristlos gekündigt werden und die volle Rückzahlung des Darlehens gefordert werden.
Welche Möglichkeiten hat der Schuldner bei einem Hauskredit?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Übertragung des Eigenheims
  2. Auswirkungen von Privatinsolvenz bei Ehegatten
  3. Lösungsmöglichkeiten
  4. Hauskredit und Privatinsolvenz: Wichtige Fragen

Übertragung und Versteigerung des Eigenheims bei Privatinsolvenz

Einen Hauskredit für das Eigenheim aus einem juristischen Insolvenzverfahren herauszulösen, ist keine einfache Sache. Dies ist nur dann möglich, wenn die Immobilie überschuldet ist und eine vollständige Übertragung auf einen finanziell gut dastehenden Ehegatten möglich ist.

In den meisten Fällen gestaltet sich die Realität jedoch anders. Die Bank, die das Hausdarlehen gewährt hat, kündigt den Kredit fristlos und fordert die Rückzahlung des Darlehens innerhalb von zwei Wochen - was der Schuldner mit einem Privatinsolvenzverfahren natürlich nicht stemmen kann.

Als Folge wird das Eigenheim versteigert, um mit dem Erlös die Forderungen der Gläubiger, und somit auch der kreditgewährenden Bank, zu tilgen.

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Auswirkungen von Privatinsolvenz bei Ehegatten

Wie schon erwähnt ist die Übertragung an den Ehegatten eine juristisch heikle Angelegenheit. Wenn beiden Ehegatten das Haus gehört, so haben sicherlich auch beide den Vertrag für den Hauskredit überschrieben.

Fällt einer der Ehegatten unter die Privatinsolvenz, so wird die kreditgewährende Bank nicht nur dem pleite gegangenen Schuldner den Kredit kündigen, sondern ebenfalls dem Ehegatten, der den Vertrag zusätzlich unterschrieben hat.

Eine Kündigung kann selbst dann erfolgen, wenn der Ehegatte des privatinsolvente Schuldners die Raten pünktlich und zuverlässig an die Bank zahlt.

Lösungsmöglichkeiten für einen Hauskredit bei Privatinsolvenz

Die einzige Möglichkeit, dieser Folge der Privatinsolvenz hinsichtlich eines Hauskredits aus dem Weg zu gehen und das Eigenheim nicht zu verlieren, ist der Abschluss einer komplett neuen Finanzierung des Eigenheims ausschließlich durch den gesunden Ehegatten. Lediglich die Hausanteile an diesen zu überschreiben, würde die Situation nicht lösen.

Hauskredit und Privatinsolvenz: Wichtige Fragen

Während eines laufenden Verfahrens einer Privatinsolvenz einen Hauskredit zu beantragen, wird nicht funktionieren. Für die kreditgebende Bank ist es wichtig, dass der Kreditnehmer Sicherheiten sowie ein gesichertes Einkommen vorweisen kann. Bei einer Privatinsolvenz wird ein Großteil des verdienten Einkommens gepfändet und an die Gläubiger weitergegeben. Das Wohlverhalten soll sicherstellen, dass der Schuldner, um nach einer gewissen Zeit schuldenfrei zu sein, keine weiteren Kredite aufnimmt. Daher wird ein Hauskredit bei einer Privatinsolvenz nicht gewährt werden.

Sollte während eines laufenden Hauskredits eine Privatinsolvenz eingereicht werden, können die Hauskredit Raten nicht mehr bedient werden und der Hauseigentümer muss die Immobilie in den meisten Fällen verkaufen um den Kredit bei der Bank zu tilgen. Sollte das alles nicht rechtzeitig vollzogen werden können, wird die Immobilie von der Bank gepfändet und versteigert, um den Hauskredit zu tilgen.

Einzelnachweise und Quellen

Gesetz zur Kreditvergabe >>