Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Mit der Bezeichnung Baufortschritt beschreiben Bauexperten die einzelnen Phasen, die bei der Errichtung eines Neubaus oder beim Umbau eines Bestandsgebäudes durchlaufen werden.

Eine wichtige Rolle spielt der Baufortschritt, wenn die Baumaßnahmen durch ein Darlehen finanziert sind. In diesem Fall möchte die kreditgebende Bank die Fortschritte erkennen. Sie zahlt nämlich die Gelder des Kredits nur dann aus, wenn der Bau zu bestimmten Zeitpunkten auch einen entsprechenden Wert besitzt.

Als Bauherr ist man verpflichtet, der Bank regelmäßig Berichte vorzulegen, anhand derer sie den Baufortschritt kontrollieren kann.

Zahlung nach Baufortschritt VOB

Wer ein Bauvorhaben in Angriff nimmt und einen Vertrag gemäß der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B) schließt, der erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Abschlagszahlungen aus einer Darlehenssumme gezahlt werden, deren Höhe vom erreichten Baufortschritt abhängig sind. Eine solche Zahlung nach Baufortschritt VOB wird in der Regel bei sehr großen Bauprojekten mit einer entsprechend langen Bauzeit vereinbart.

Eine solche Vereinbarung bedeutet also, dass:

  • die Höhe sich nach dem Wert, den das Objekt durch den jeweiligen Baufortschritt hat, richtet
  • der Baufortschritt und die dafür notwendigen Bauleistungen überprüfbar sein müssen, z. B. durch eine Dokumentation
  • die Zahlung nach spätestens drei Wochen (21 Tage) ab dem Erhalt des Nachweises erfolgen muss

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält zudem weitere Regelungen, etwa zu den Themen Leistungsumfang, Verzug, Mahnung, Gegenforderungen, Kürzungen von Abschlagszahlungen sowie Sicherheitseinbehalte und Bürgschaften.

  • Wer sich als Bauherr mit Fragen zum Bautenstand sowie der Bautenstandfeststellung nicht auskennt, der sollte die Dienste eines Experten in Anspruch nehmen und einen Architekten oder Gutachter zu Rate ziehen. Auch ein Berater der kreditgebenden Bank kann bei Fragen weiterhelfen.

Baufortschritt dokumentieren

Den Bautenstand zu dokumentieren, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bauherrn. Mit einer solchen Bautenstandfeststellung kann er nicht nur die Vorgaben der Bank erfüllen, sondern sichert sich selbst ab. Wer nämlich den Baufortschritt detailliert dokumentiert, der kann dadurch eventuelle Baumängel nachweisen. Diese Mängel festzuhalten, zahlt sich bei späteren Rechtsstreitigkeiten aus, denn der Bauherr ist so in der Lage, dem jeweiligen Bauunternehmen bzw. den ausführenden Handwerksbetrieben gemachte Fehler nachzuweisen.

  • Eine Form der Dokumentation ist ein Bautagebuch. Dieses sollte das jeweilige Datum sowie die Uhrzeit des Eintrags enthalten. Zudem sind Angaben zum Bauobjekt selbst (Adresse, Nummer des Flurstücks, Art des Gebäudes), zum Wetter und zum täglich erzielten Baufortschritt sinnvoll. Darüber hinaus sollte man Informationen zu den jeweils tätigen Handwerksbetrieben und ihren Mitarbeitern festhalten, die Art und Menge der Materialien sowie Geräte notieren und auch aufschreiben, welche Materialien wann und in welchen Mengen geliefert wurden. Vor allem Falschlieferungen und Mängel sind zu dokumentieren. Besprechungsergebnisse gehören (inklusive Namen und Unterschriften aller beteiligten Personen) ebenso in ein solches Tagebuch, wie beweiskräftige Fotos von später nicht mehr sichtbaren Gewerken. Sie können als Beweismittel genutzt werden. Es ist auch sinnvoll, Betriebsanleitungen aufzuheben und ins Bautagebuch zu legen.

Was ist ein Bautenstandsbericht?

Unter einem Bautenstandsbericht versteht man Berichte zum Stand der Arbeiten, die im Rahmen der Errichtung von Bauwerken ausgeführt werden. Er hat in der Regel die folgenden Funktionen:

  • Auskunftserteilung über den Fertigstellungsgrad einer Immobilie
  • Nachweis des Bauherren, dass die veranschlagten Kosten eingehalten werden
  • Nachweis für den Baufinanzierer, dass angeforderte Abschlagszahlungen dem jeweiligen Bautenstand entsprechen

Einen Bautenstandsbericht fertigt der mit der Bauleitung beauftragte sachverständige Dritte an, z. B. ein Architekt, und unterzeichnet diesen. Außerdem fügt er dem Bericht meist eine Fotodokumentation bei.


Quellen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB-B) »
Mohrmann, Martin: Bauvorhaben mithilfe von Lean Projektmanagement neu denken »